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   BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10 (EU)   

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BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,20279)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 3 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,20279)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 3 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,20279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 PatG, § 41 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BPatG, 12.12.2002 - 15 W (pat) 21/02
    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    K7 Clinical Science 68 (1985) 573-579 K8 Gut 30 (1989) 950-954 K9 BPatG 15 W (pat) 21/02 K10 J. Biol.

    Die Beklagten regen an, in analoger Anwendung von § 41 Nr. 6 ZPO diejenigen Richter, die an dem Beschluss im Verfahren 15 W (pat) 21/02, das weitestgehend denselben Gegenstand betroffen habe, beteiligt waren, nicht mit dem vorliegenden Fall zu befassen.

    Es bestand kein Anlass, Richter am Bundespatentgericht E... wegen seiner Mitwirkung im Beschwerdeverfahren 15 W (pat) 21/02 von der Mitwirkung im Nichtigkeitsverfahren auszuschließen.

    Dies trifft hier jedoch nicht zu, weil das Beschwerdeverfahren 15 W (pat) 21/02 nicht das hier streitgegenständliche europäische Patent 0 912 898, sondern das deutsche Patent 196 30 557 betraf.

    Entgegen den Ausführungen in dem Gutachten B7a nimmt der Beschluss 15 W (pat) 21/02 (K9) Bezug auf die Frage der Klasse der Antikörper (vgl. K9 S. 22 le. Abs. bis S. 23 Z 2), ohne dabei allerdings expressis verbis auf IgG-Antikörper einzugehen und zwar deshalb nicht, weil in sämtlichen Anträgen der K9, wie auch im vorliegenden Verfahren, eine Beschränkung auf Antikörper der IgG-Klasse nicht erfolgt ist, eine solche Beschränkung letztlich auch nicht sachgerecht wäre.

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Da § 86 PatG und § 41 ZPO das durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter betreffen, ist eine enge Auslegung dieser Vorschriften geboten (vgl.. etwa BGH GRUR 1993, 466 - Pre-print-Versendung; BGH NJW 1991, 425; BGH BlPMZ 1976, 192 Textilreiniger; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 86 Rn. 5), so dass eine analoge Anwendung grundsätzlich ausscheidet.
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Gemäß dem Ausführungsbeispiel des Streitpatents wird jedoch ein Protein mit der enzymatischen Funktion einer Transglutaminase aus dem Lebergewebe des Meerschweinchens erfolgreich als Reagenz in einem immunologischen Verfahren zur Diagnose von Sprue bzw. Zöliakie eingesetzt, sodass jedenfalls nach der Rechtsprechung des BGH die Ausführbarkeit betreffend die Patentansprüche 1 bis 7 gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; daneben auch BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät; BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Gemäß dem Ausführungsbeispiel des Streitpatents wird jedoch ein Protein mit der enzymatischen Funktion einer Transglutaminase aus dem Lebergewebe des Meerschweinchens erfolgreich als Reagenz in einem immunologischen Verfahren zur Diagnose von Sprue bzw. Zöliakie eingesetzt, sodass jedenfalls nach der Rechtsprechung des BGH die Ausführbarkeit betreffend die Patentansprüche 1 bis 7 gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; daneben auch BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät; BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 53/82

    Bemessung des Streitwerts in einem Patente betreffenden

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Abgesehen von der Tatsache, dass in der K6 - für den fachkundigen Leser ohne weiteres ersichtlich - auch Antikörper der IgG-Klasse angesprochen sind, handelt es sich bei der zusätzlichen Erfassung von IgG-Antikörpern in patentrechtlicher Hinsicht ohnehin um einen sogenannten Bonus-Effekt, der sich selbst bei einer lediglich auf die Bindung von Antikörpern der IgA-Klasse ausgerichteten Ausführung der Lehre der K6 zwangsläufig einstellt (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 317 - kosmetisches Sonnenschutzmittel, BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; EPA T 192/82 ABl.
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Auch wenn in der K3, K4 und K6 die Ausarbeitung eines diagnostischen Tests auf Zöliakie nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist, so bedarf es hierzu jedenfalls keines erfinderischen Zutuns, sondern lediglich mit üblichen Grundoperationen durchzuführender Versuche und sowie routinemäßigen Optimierens, das der Fachmann stets anstrebt (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 44 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    f) Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    f) Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
    Abgesehen von der Tatsache, dass in der K6 - für den fachkundigen Leser ohne weiteres ersichtlich - auch Antikörper der IgG-Klasse angesprochen sind, handelt es sich bei der zusätzlichen Erfassung von IgG-Antikörpern in patentrechtlicher Hinsicht ohnehin um einen sogenannten Bonus-Effekt, der sich selbst bei einer lediglich auf die Bindung von Antikörpern der IgA-Klasse ausgerichteten Ausführung der Lehre der K6 zwangsläufig einstellt (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 317 - kosmetisches Sonnenschutzmittel, BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; EPA T 192/82 ABl.
  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92

    Versendung unveröffentlichten Manuskripts an Fachkollegen

  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZB 4/64

    Rechtsmittel

  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    VP1 Konkordanztabelle mit konsolidierten Bezeichnungen der von den Klägerinnen zum Stand der Technik vorgelegten Anlagen VP2 Eingabe der Beklagten im Erteilungsverfahren des Streitpatents vor dem EPA vom 26. März 2010 VP3 BGH, Urteil vom 19. April 2016 - X ZR 148/11 - Zöliakiediagnoseverfahren, beck-online VP4 EP 0 912 898 B1 VP5 BPatG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 Ni 10/10 (EU), beck-online VP6 Auszug aus der Website des Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V., "Das Krankheitsbild" VP7 BGH, Urteil vom 17. Januar 2017 - X ZR 11/15 - Borrelioseassay VP8 BPatG, Urteil vom 30. September 2014 - 3 Ni 6/13 (EP) VP9 P. Meier-Beck: "Die Rechtsprechung des BGH in Patentsachen im Jahr 2016", GRUR 119 (2017), 1065-1176 VP10 A. J. Kenny et al.: "Dipeptidyl Peptidase IV, a Kidney Brush-Border Serine Peptidase", Biochem.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 25/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung für ein Verfahren zur Diagnose und Therapie von

    Auf eine von dritter Seite erhobene Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht durch Urteil vom 28.06.2011 (Az.: 3 Ni 10/10 (EU); Anlage CBH 30; BeckRS 2012, 2654) das Klagepatent für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
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