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   BPatG, 28.06.2017 - 28 W (pat) 52/13   

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https://dejure.org/2017,54810
BPatG, 28.06.2017 - 28 W (pat) 52/13 (https://dejure.org/2017,54810)
BPatG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 28 W (pat) 52/13 (https://dejure.org/2017,54810)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 28 W (pat) 52/13 (https://dejure.org/2017,54810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 82 Abs 1 S 3 MarkenG, § 1 Abs 1 S 2 PatKostG, § 4 Abs 1 Nr 1 PatKostG, § 9 PatKostG
    Markenbeschwerdeverfahren - Erinnerung gegen den Kostenansatz - Auslegung des statthaften Rechtsbehelfs - zur funktionellen Zuständigkeit zur Entscheidung - Aufforderung zur Rücksendung des EB - keine angemessene Wartefrist - unrichtige Sachbehandlung - Auslagen hätten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Erinnerung gegen den Kostenansatz - Auslegung des statthaften Rechtsbehelfs - zur funktionellen Zuständigkeit zur Entscheidung - Aufforderung zur Rücksendung des EB - keine angemessene Wartefrist - unrichtige Sachbehandlung - Auslagen hätten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Erinnerung gegen den Kostenansatz - Auslegung des statthaften Rechtsbehelfs - zur funktionellen Zuständigkeit zur Entscheidung - Aufforderung zur Rücksendung des EB - keine angemessene Wartefrist - unrichtige Sachbehandlung - Auslagen hätten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 26.02.2004 - 10 ZA (pat) 16/03
    Auszug aus BPatG, 28.06.2017 - 28 W (pat) 52/13
    Der Senat folgt hierbei nicht vollumfänglich der im Beschluss des 10. Senats vom 26. Februar 2004 vertretenen Auffassung, nach der sich die Verweisung auf das GKG in § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG im Wesentlichen nur auf die Art und Höhe der Auslagen nach den Tatbeständen des GKG beschränkt und sich nicht auf das Verfahren sowie die sonstigen Regelungen erstreckt, soweit das PatKostG   wie bezüglich der Erinnerung   eigene lückenlose Regelungen enthält (vgl. BPatGE 47, 207; so auch: Busse/Keukenschrijver, a. a. O., § 11 PatKostG, Rdnr. 5; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 82, Rdnr. 12).
  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 24/06

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren "POST" - hier: "Erinnerung gegen

    Auszug aus BPatG, 28.06.2017 - 28 W (pat) 52/13
    Die Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG ist zudem der einzig statthafte Rechtsbehelf, da § 82 Abs. 1 Satz 3 MarkenG und § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG bei Auslagen auf das GKG verweisen (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 30. März 2011, 26 W (pat) 24/06, Rdnr. 7; Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 82, Rdnr. 6; zur früheren Regelung vgl. Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 8. Auflage, § 11 PatKostG, Rdnr. 1).
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