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   BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10   

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BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,26130)
BPatG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,26130)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 26 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,26130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 8 MarkenG, § 8 Abs 4 S 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG, Art 6ter Abs 1 Buchst c PVÜ
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EUROKURIER (Wort-Bild-Marke)" - Nachahmung eines Zeichens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation und weist deren charakteristische heraldische Merkmale auf - keine Befugnis zur Verwendung - Voraussetzungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wort-/Bildmarke "EUROKURIER" wegen potenzieller Nachahmung des Hoheitszeichens des Europäischen Rates i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EUROKURIER (Wort-Bild-Marke)" - Nachahmung eines Zeichens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation und weist deren charakteristische heraldische Merkmale auf - keine Befugnis zur Verwendung - Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EUROKURIER (Wort-Bild-Marke)" - Nachahmung eines Zeichens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation und weist deren charakteristische heraldische Merkmale auf - keine Befugnis zur Verwendung - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 13.03.2014 - T-430/12

    Heinrich / OHMI - Commission (European Network Rapid Manufacturing) -

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Soweit das Emblem als Flagge der Europäischen Union als supranationales staatliches Hoheitszeichen im Sinne von Art. 6 ter Abs. 1 Buchst. a PVÜ und damit als Staatsflagge zu werten ist, ist eine Notifikation nicht erforderlich (Art. 6 ter Abs. 3 Buchst. a UnterAbs. 2 PVÜ, vgl. zu Vorstehendem: EuG GRUR Int. 2013, 250 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES; T-3/12 - euro experts; GRUR Int. 2014, 681 - European Network Rapid Manufacturing; BPatG GRUR 2015, 790 - DE-Flagge).

    Jedoch erfasst das Schutzhindernis des § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG auch Marken, die das Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation stilisiert oder nur in Teilen verwenden, soweit die Marken charakteristische heraldische Merkmale aufweisen, die das Kennzeichen von anderen Zeichen unterscheiden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51 - Ahornblatt; BPatG GRUR 2010, 77, 78 - BSA; EuG a. a. O. Rdnr. 49 - Bildmarke ECA; EuG GRUR Int. 2014, 681 Rdnr. 44 - 51 - European Network Rapid Manufacturing).

  • EuG, 15.01.2013 - T-413/11

    Welte-Wenu / OHMI - Commission (EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES) -

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Soweit das Emblem als Flagge der Europäischen Union als supranationales staatliches Hoheitszeichen im Sinne von Art. 6 ter Abs. 1 Buchst. a PVÜ und damit als Staatsflagge zu werten ist, ist eine Notifikation nicht erforderlich (Art. 6 ter Abs. 3 Buchst. a UnterAbs. 2 PVÜ, vgl. zu Vorstehendem: EuG GRUR Int. 2013, 250 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES; T-3/12 - euro experts; GRUR Int. 2014, 681 - European Network Rapid Manufacturing; BPatG GRUR 2015, 790 - DE-Flagge).

    aaa) Voraussetzung dafür, dass eine Marke, die ein Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation oder eine heraldische Nachahmung eines solchen Kennzeichens enthält, geeignet ist, den Eindruck einer Verbindung mit der internationalen Organisation hervorzurufen, ist zunächst, dass der Tätigkeitsbereich der Organisation in einer sachlichen Beziehung zu dem Gebiet der Waren und/oder Dienstleistungen steht, für die die Marke eingetragen werden soll (BPatG 26 W (pat) 62/10 - EURO LEERGUT; 33 W (pat) 527/12 - CAR CHECK DAY; EuG a. a. O. Rdnr. 66 - 68 - Bildmarke ECA; GRUR Int. 2013, 250 Rdnr. 45 - 57 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).

  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Insoweit unterscheide sich die angegriffene Marke auch maßgeblich von der Marke, die der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des EuG vom 21. April 2004 (GRUR 2004, 773 - Bildmarke ECA) zu Grunde gelegen habe.

    Um der ungerechtfertigten Ausnutzung der Kennzeichen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen entgegenzuwirken, sind nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG nämlich nicht nur Marken vom Schutz ausgeschlossen, die ausschließlich aus solchen Kennzeichen bestehen, sondern auch solche, die entsprechende Kennzeichen als Bestandteil enthalten (EuG GRUR 2004, 773 Rdnr. 41 - Bildmarke ECA; in Bezug auf Hoheitszeichen auch: EuGH GRUR Int. 2010, 45 Rdnr. 47 und 59 - Ahornblatt).

  • BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 3/09
    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Es fehle entgegen der im angegriffenen Beschluss vertretenen Ansicht auch nicht an einem sachlichen Bezug zwischen den Dienstleistungen, für die die angegriffene Marke eingetragen sei, und dem Tätigkeitsbereich der EU und ihrer Institutionen, denn ein solcher Bezug sei auch dort zu bejahen, wo diese Institutionen lenkend, regulierend und auch informierend tätig seien (BPatG 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE).

    Solche weiteren Markenelemente können einerseits grundsätzlich vom Eindruck einer Verbindung mit einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation wegführen, andererseits aber auch gerade als weitere Hinweise auf eine Verbindung mit der betreffenden internationalen Organisation verstanden werden und deshalb den Gedanken an ein offizielles Kennzeichen eher noch verstärken (EuG a. a. O. Rdnr. 69 - Bildmarke ECA; BPatG 25 W (pat) 3/09 - Vital Life EUROPE - und EuG a. a. O. Rdnr. 63 f. - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).

  • BPatG, 11.08.2011 - 26 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EURO LEERGUT (Wort-Bild-Marke)"

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    aaa) Voraussetzung dafür, dass eine Marke, die ein Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation oder eine heraldische Nachahmung eines solchen Kennzeichens enthält, geeignet ist, den Eindruck einer Verbindung mit der internationalen Organisation hervorzurufen, ist zunächst, dass der Tätigkeitsbereich der Organisation in einer sachlichen Beziehung zu dem Gebiet der Waren und/oder Dienstleistungen steht, für die die Marke eingetragen werden soll (BPatG 26 W (pat) 62/10 - EURO LEERGUT; 33 W (pat) 527/12 - CAR CHECK DAY; EuG a. a. O. Rdnr. 66 - 68 - Bildmarke ECA; GRUR Int. 2013, 250 Rdnr. 45 - 57 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES).
  • BPatG, 22.01.2015 - 30 W (pat) 703/13

    DE-Flagge - Designbeschwerdeverfahren - "DE-Flagge" - zur missbräuchlichen

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Soweit das Emblem als Flagge der Europäischen Union als supranationales staatliches Hoheitszeichen im Sinne von Art. 6 ter Abs. 1 Buchst. a PVÜ und damit als Staatsflagge zu werten ist, ist eine Notifikation nicht erforderlich (Art. 6 ter Abs. 3 Buchst. a UnterAbs. 2 PVÜ, vgl. zu Vorstehendem: EuG GRUR Int. 2013, 250 - EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES; T-3/12 - euro experts; GRUR Int. 2014, 681 - European Network Rapid Manufacturing; BPatG GRUR 2015, 790 - DE-Flagge).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Um der ungerechtfertigten Ausnutzung der Kennzeichen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen entgegenzuwirken, sind nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG nämlich nicht nur Marken vom Schutz ausgeschlossen, die ausschließlich aus solchen Kennzeichen bestehen, sondern auch solche, die entsprechende Kennzeichen als Bestandteil enthalten (EuG GRUR 2004, 773 Rdnr. 41 - Bildmarke ECA; in Bezug auf Hoheitszeichen auch: EuGH GRUR Int. 2010, 45 Rdnr. 47 und 59 - Ahornblatt).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Der Verfahrensausgang zu Lasten der Antragsgegnerin stellt noch keine Vermutung für die Billigkeit einer Kostenauferlegung im Sinne des § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG dar (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 71 Rdnr. 13).
  • BPatG, 27.11.2013 - 29 W (pat) 165/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "herzförmig umrandetes

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Bei Einhaltung der Hell-Dunkel-Charakteristik ist eine solche Darstellung als unveränderte Wiedergabe des Hoheitszeichens in schwarz-weiß zu bewerten, die deshalb ebenfalls vom Markenschutz ausgeschlossen ist (EuG a. a. O. Rdnr. 46 - Bildmarke ECA; a. a. O. Rdnr. 48 - European Network Rapid Manufacturing; BPatG 29 W (pat) 165/10 - Kölner Stadtwappen).
  • BPatG, 15.06.2009 - 27 W (pat) 115/09

    Flaggennachahmung als Marke?

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 73/10
    Jedoch erfasst das Schutzhindernis des § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG auch Marken, die das Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation stilisiert oder nur in Teilen verwenden, soweit die Marken charakteristische heraldische Merkmale aufweisen, die das Kennzeichen von anderen Zeichen unterscheiden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51 - Ahornblatt; BPatG GRUR 2010, 77, 78 - BSA; EuG a. a. O. Rdnr. 49 - Bildmarke ECA; EuG GRUR Int. 2014, 681 Rdnr. 44 - 51 - European Network Rapid Manufacturing).
  • EuG, 10.07.2013 - T-3/12

    Kreyenberg / OHMI - Commission (MEMBER OF EURe euro experts) - Gemeinschaftsmarke

  • BPatG, 30.07.2013 - 33 W (pat) 527/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAR CHECK DAY (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 28.09.2016 - 26 W (pat) 23/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hermes POST-SHOP/POST/Postshop (Unionsmarke,

    Die mit der griechischen Mythologie vertrauten Verkehrskreise werden diese Bezeichnung in Bezug auf die geschützten Dienstleistungen daher nur als einen beschreibenden Hinweis auf einen Kurier- bzw. Postdienst verstehen (vgl. BPatG 26 W (pat) 73/10 - Eurokurier).
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