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   BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11   

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BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11 (https://dejure.org/2013,41655)
BPatG, Entscheidung vom 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11 (https://dejure.org/2013,41655)
BPatG, Entscheidung vom 28. August 2013 - 26 W (pat) 63/11 (https://dejure.org/2013,41655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG, § 43 Abs 2 S 1 MarkenG, § 43 Abs 2 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur abweichenden Benutzungsform - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenähnlichkeit - teilweise klangliche und bildliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der eingetragenen Wortmarke "Bentley" und Schutzbewilligung für die Waren der Klasse 34 (hier: Pfeifen)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur abweichenden Benutzungsform - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenähnlichkeit - teilweise klangliche und

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur abweichenden Benutzungsform - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenähnlichkeit - teilweise klangliche und bildliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur abweichenden Benutzungsform - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenähnlichkeit - teilweise klangliche und bildliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren führt dazu, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. u. a. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BPatG, 13.01.2010 - 30 W (pat) 40/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.BOSS (Wort-Bild-Marke)/BOSS

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Innerhalb der Bezeichnung "B BENTLEY" kommt dabei dem Wort "BENTLEY" die prägende Bedeutung zu, denn die Hinzufügung einer einen Vornamen andeutenden Initiale zu einem identisch übernommenen Wort in der jüngeren Marke oder die Weglassung einer solchen in der älteren Namensmarke reicht im Allgemeinen nicht aus, bei Übereinstimmung im Übrigen eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 40/09 - D.BOSS/BOSS).
  • BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss -

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch bei Wort-Bild-Marken die Weglassung von Bildbestandteilen unschädlich ist, soweit der als selbständig hervortretende Wortbestandteil unverändert erhalten bleibt (BGH GRUR 1999, 167, 168 - Karolus-Magnus; GRUR 2003, 530, 532 - Waldschlößchen), was vorliegend der Fall ist.
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren führt dazu, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. u. a. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch bei Wort-Bild-Marken die Weglassung von Bildbestandteilen unschädlich ist, soweit der als selbständig hervortretende Wortbestandteil unverändert erhalten bleibt (BGH GRUR 1999, 167, 168 - Karolus-Magnus; GRUR 2003, 530, 532 - Waldschlößchen), was vorliegend der Fall ist.
  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Soweit die Markeninhaberin im Verfahren vor der Markenstelle noch geltend gemacht hat, die Widerspruchsmarke 927 836 sei deshalb nicht rechtserhaltend benutzt, weil die Pfeifen der Widersprechenden in Dänemark produziert und von dort nach Deutschland exportiert worden seien, während die Widerspruchsmarke nur für "Tabakpfeifen zum Export in oder zum Import aus Ländern des englischen Sprachbereiches" eingetragen sei, vermag dies die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke 927 836 ebenfalls nicht in Frage zu stellen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk), der sich der Senat anschließt, derartigen Im- und Exportvermerken keine das Schutzrecht einschränkende Wirkung zukommt (ebenso: Fezer, MarkenR, § 26 Rdn. 129; Ströbele/Hacker, Markengesetz, § 26 Rdn. 15; a. A.: Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, § 26 Rdn. 19; HK-MarkenR/Bous § 26 Rdn. 80).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/ Autec).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/ Autec).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Unter dieser Voraussetzung muss auch eine durch die Kombination von Wort- und Bildelementen entstandene einheitliche Emblemwirkung der Anerkennung einer rechtserhaltenden Benutzung der Wortmarke nicht entgegenstehen (BGH GRUR 2000, 1038, 1040 - Kornkammer; GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud - jeweils mit ausdrücklicher Abgrenzung gegenüber den strengeren Aussagen in BGH GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11
    Die Beurteilung der zur Glaubhaftmachung der Benutzung vorgelegten Unterlagen hat verfahrensorientiert und ohne erfahrungswidrige Überspannung zu erfolgen, wobei insbesondere nicht ohne Weiteres auf die strengen Regeln über die Beweisführung zurückgegriffen werden darf; denn im Gegensatz zum Beweis muss die Glaubhaftmachung nicht zur vollen Überzeugung führen, sondern es genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, welche die Möglichkeit des Gegenteils nicht ausschließen muss (BGH GRUR 2006, 152 - GALLUP).
  • BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

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