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   BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08   

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https://dejure.org/2009,28343
BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08 (https://dejure.org/2009,28343)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08 (https://dejure.org/2009,28343)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2009 - 27 W (pat) 134/08 (https://dejure.org/2009,28343)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Die Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren zu ermitteln, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere ihre Beschaffenheit, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923, Rdn. 23 -Canon); daneben können auch ihre regelmäßige betriebliche Herkunft, der Vertriebsund Erbringungsort sowie ihre wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 77 m. w. Nachw.).

    Abzustellen ist aber vor allem darauf, ob zwischen den jeweils angebotenen Produkten oder Leistungen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie die Waren oder Dienstleistungen mit denselben Zeichen gekennzeichnet wahrnehmen, der Schluss aufdrängt, dass diese Waren oder Dienstleistungen vom selben oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924, Rdn. 29 -Canon).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2005, 419, 422 -Räucherkate).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Eine Verwechslungsgefahr kann nur dann nicht angenommen werden, wenn entweder die Vergleichszeichen oder die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen gänzlich unähnlich sind (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 -BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS, jeweils zur Warenunähnlichkeit).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Eine Verwechslungsgefahr kann nur dann nicht angenommen werden, wenn entweder die Vergleichszeichen oder die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen gänzlich unähnlich sind (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 -BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS, jeweils zur Warenunähnlichkeit).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Eine Verwechslungsgefahr kann nur dann nicht angenommen werden, wenn entweder die Vergleichszeichen oder die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen gänzlich unähnlich sind (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 -EVIAN/REVIAN; GRUR 2003, 428, 432 -BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS, jeweils zur Warenunähnlichkeit).
  • EuG, 24.09.2008 - T-116/06

    Oakley / OHMI - Venticinque (O STORE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 27 W (pat) 134/08
    Bezüglich dieser Dienstleistung hat das EuG eine Ähnlichkeit mit den gehandelten Waren damit begründet, dass die Einzelhandelsdienstleistungen und die betreffenden Waren in einem notwendigen Ergänzungsverhältnis stünden (EuG, Urteil vom 24.09.2008 T -116/06, Nrn. 52 -58 -O STORE/THE O STORE).
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