Rechtsprechung
   BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17662
BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10 (https://dejure.org/2011,17662)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10 (https://dejure.org/2011,17662)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 26 W (pat) 545/10 (https://dejure.org/2011,17662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "regional ist 1. Wahl (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "regional ist 1. Wahl (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "regional ist 1. Wahl (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Dabei kann eine sloganartige Wortfolge zwar auch dann Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweisen, obwohl sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbemittel aufgefasst wird (EuGH a. a. O. Nr. 45 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 825, Nr. 15 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 129/06
    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Diese Voraussetzung fehlt insbesondere in Fällen, in denen die bildliche Gestaltung sich in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft oder ausschließlich die sachbezogenen Aussagen der anderen Markenteile illustriert (BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 129/06 - CLASSIC OPEN AIR GENDARMENMARKT - mit Unterlegung der Wortbestandteile mit einer Abbildung der betreffenden Örtlichkeit; vgl. auch EuG GRUR Int. 2009, 144, Nr. 39 - Intelligent Voltage Guard - mit zusätzlicher Abbildung des Grundtyps eines elektrischen Messgeräts).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zu Gunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 - EUROHYPO).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH EuGH GRUR 2004, 1027, Nrn. 32 und 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228, Nr. 36-38 - Vorsprung durch Technik).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Die bildliche Ausgestaltung vermag einer in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Angabe oder einem nicht unterscheidungskräftigen Slogan nur dann zur Unterscheidungskraft zu verhelfen, wenn sie charakteristische Elemente aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann (BGH GRUR 2008, 710, Nr. 20 - VISAGE).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH EuGH GRUR 2004, 1027, Nrn. 32 und 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228, Nr. 36-38 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 545/10
    Was jedoch im Verkehr ausschließlich als Werbung verstanden wird, stellt keine eintragungsfähige Marke dar (EuGH GRUR Int. 2011, 255, Nrn. 51 - 53 - BEST BUY).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 08.08.2016 - 24 W (pat) 557/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Profiplus (Wort-Bild-Marke)" - Wiedereinsetzung in

    Aus diesem Grunde können insbesondere weder Schriftformen, die sich nicht wesentlich von Standardschriften unterscheiden (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 191), noch bildliche Gestaltungen, die sich in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpfen oder ausschließlich die sachbezogenen Aussagen der anderen Markenteile illustrieren (BPatG, Beschluss vom 28.09.2011, 26 W (pat) 545/10, BeckRS 2012, 00694 - regional ist 1. Wahl), das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft überwinden.
  • BPatG, 20.06.2016 - 24 W (pat) 536/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "mach deins draus (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Aus diesem Grunde vermögen beispielsweise weder Schriftformen, die sich nicht wesentlich von Standardschriften unterscheiden, das Schutzhindernis zu überwinden (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 191), noch bildliche Gestaltungen, die sich in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpfen oder ausschließlich die sachbezogenen Aussagen der anderen Markenteile illustrieren (BPatG, Beschluss vom 28.09.2011, 26 W (pat) 545/10, BeckRS 2012, 00694 - regional ist 1. Wahl).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht