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   BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10   

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BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10 (https://dejure.org/2011,20437)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10 (https://dejure.org/2011,20437)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 26 W (pat) 553/10 (https://dejure.org/2011,20437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Märchenwein/ROTKÄPPCHEN" - keine mittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch der Marke "ROTKÄPPCHEN" gegen die Eintragung der Marke " Märchenwein" wegen Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Märchenwein/ROTKÄPPCHEN" - keine mittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Märchenwein/ROTKÄPPCHEN" - keine mittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein niedriger Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; z. B. BGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 2000, 899, 901, Nr. 40 "Marca/Adidas"; GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 "PICASSO"; BGH GRUR 2005, 513 "Ella May/MEY"; GRUR 2006, 859 "Malteserkreuz").

    Eine Ausdehnung auf Gedankenverbindungen, die zu lediglich behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Verwechslungen führen, wird von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18-21 - Sabèl/Puma; BGH a. a. O. - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/ Beychem; GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Auch die Gefahr, dass die Marken i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. MarkenG gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden könnten, bestehe nicht, weil das bloße Vorhandensein eines übereinstimmenden thematischen Hinweises die Annahme einer derartigen Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM") nicht begründen könne.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein niedriger Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; z. B. BGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 2000, 899, 901, Nr. 40 "Marca/Adidas"; GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 "PICASSO"; BGH GRUR 2005, 513 "Ella May/MEY"; GRUR 2006, 859 "Malteserkreuz").
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Eine Ausdehnung auf Gedankenverbindungen, die zu lediglich behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Verwechslungen führen, wird von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18-21 - Sabèl/Puma; BGH a. a. O. - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/ Beychem; GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr bei sinngemäß starker Ähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Diese kann gegeben sein, wenn trotz der erkannten begrifflichen Unterschiede wegen einer Ähnlichkeit des Sinngehalts und einer einander entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit i. S. v. Serienmarken geschlossen werden kann (BGH Mitt. 1968, 196, 197 - Jägerfürst/ Jägermeister; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 f. - Rebenfreund/Traubenfreund).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein niedriger Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; z. B. BGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 2000, 899, 901, Nr. 40 "Marca/Adidas"; GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 "PICASSO"; BGH GRUR 2005, 513 "Ella May/MEY"; GRUR 2006, 859 "Malteserkreuz").
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein niedriger Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; z. B. BGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 2000, 899, 901, Nr. 40 "Marca/Adidas"; GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 "PICASSO"; BGH GRUR 2005, 513 "Ella May/MEY"; GRUR 2006, 859 "Malteserkreuz").
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Eine Ausdehnung auf Gedankenverbindungen, die zu lediglich behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Verwechslungen führen, wird von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18-21 - Sabèl/Puma; BGH a. a. O. - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/ Beychem; GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein niedriger Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; z. B. BGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 2000, 899, 901, Nr. 40 "Marca/Adidas"; GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 "PICASSO"; BGH GRUR 2005, 513 "Ella May/MEY"; GRUR 2006, 859 "Malteserkreuz").
  • BPatG, 18.01.2017 - 29 W (pat) 9/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRÜNKÄPPCHEN - natürlich Bio www.gruenkaeppchen.de

    Danach ist der Widerspruchsmarke in Bezug auf die Waren der Klasse 33 "alkoholische Getränke", zu denen auch Sekte und Schaumweine zählen, angesichts ihrer jahrzehntelangen und umfangreichen Benutzung, der vor allem im Fernsehen sehr präsenten Werbung sowie ihrer Marktführerschaft (2013 im Sektmarkt LEH 34, 7%) auf diesem Warengebiet - auch schon zum Anmeldezeitpunkt der angegriffenen Marke im November 2012 - eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zuzubilligen (vgl. GfK-Gutachten Markenbekanntheit 2013, Bl. 43-48 d. VA.; auch BPatG, Beschluss vom 28.09.2011, 26 W (pat) 553/10; lediglich ergänzend wird auch auf weitere Statistiken/Artikel aus allgemein zugänglichen Medien verwiesen wie z. B. unter "de.statista.com": Marktanteil von Rotkäppchen-Sekt am Sektabsatz in Deutschland in den Jahren 2007 bis 2015; unter "www.wiwo.de": Marktanteile der führenden Sektmarken in Deutschland 2014; unter "marktforschung.de" West-Ost-Markenstudie 2015: "Rotkäppchen Sekt (92 Prozent) bleibt unangefochten die bekannteste Marke"; unter "www.mafo.com" BrandFeel.News, Umfrage über Markenstärke: "Rotkäppchen erzielt in Puncto Tradition die höchsten Werte (7,6) der gesamten Konkurrenz und ist darüber hinaus bei fast allen Befragten bekannt (96%)"; unter "www.t-online.de" Artikel über Sekt-Test 2009: "Rotkäppchen ist gut und günstig"; Wikipedia Die freie Enzyklopädie, Stichwort: Rotkäppchen Sektkellereien).
  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    d) Die gerichtsbekannte, gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für alkoholische und alkoholfreie Schaumweine (vgl. BPatG 29 W (pat) 9/15 - Grünkäppchen/Rotkäppchen; 26 W (pat) 553/10 - Märchenwein/Rotkäppchen) kann nur auf eng verwandte Produkte ausstrahlen, zu denen die im Identitäts- und Ähnlichkeitsbereich liegenden Widerspruchswaren und -dienstleistungen der Klassen 16, 25, 35, 39 und 41 nicht gehören.
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