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   BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14   

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https://dejure.org/2015,31577
BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14 (https://dejure.org/2015,31577)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14 (https://dejure.org/2015,31577)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2015 - 35 W (pat) 12/14 (https://dejure.org/2015,31577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 62 Abs 2 S 4 PatG, § 17 Abs 4 S 2 GebrMG
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anordnung und Folien zum Schützen von Glas" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - nur auszugsweise und punktuell angegebene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr; Verschulden eines Anwalts an einer Fristversäumung

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anordnung und Folien zum Schützen von Glas" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - nur auszugsweise und punktuell angegebene ...

  • datenbank.nwb.de

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anordnung und Folien zum Schützen von Glas" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - nur auszugsweise und punktuell angegebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.2013 - X ZB 13/12

    Anspruch auf Herausgabe einer Damenuhr i.R.d. Wiedereinsetzungsantrags bei

    Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14
    Selbst wenn man in der genauen Vorgabe durch den Anwalt eine Einzelanweisung sehen sollte, so ist damit noch nicht generell die Sache von den Anforderungen der Büroorganisation ausgenommen (vgl. BGH Beschl. V. 23.4.2013, X ZB 13/12).

    Die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages hätte daher von einer dazu beauftragten Bürokraft anhand des Fristenkalenders überprüft werden müssen (BGH Beschl. V. 23.4.2013, X ZB 13/12).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10

    Revision - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14
    So muss eine normale Endkontrolle stattfinden, wenn nicht die sofortige Ausführung der Einzelanweisung angeordnet wird, sondern dem Mitarbeiter ein zeitlicher Spielraum gelassen wird (BAG NJW 2012, 1021).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall auch von dem, der dem Fall des BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09 zugrunde lag, bei dem die Streichung einer Frist durch den Anwalt selbst erfolgte, der sich im genannten Fall auf eine konkrete Auskunft seiner Angestellten verlassen durfte.
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