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BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlagen zur Festsetzung der Kosten für ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren bei Geltendmachung eines schwierigen bzw. aufwendigen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 3/13
Grundsätze zu Bemessung und Umfang der erstattungsfähigen Kosten im …
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
35 W (pat) 3/13 - ein qualifiziertes Bestreiten der Antragstellerin zu einer anspruchsbegründenden Tatsache vor. - BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 20/10
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenauferlegung - zu den …
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
Die Gebrauchsmusterabteilung I des DPMA hat mit einem - nach Durchführung des Beschwerdeverfahrens (Az. 35 W (pat) 20/10) - am 11. November 2011 bestandskräftig gewordenen Beschluss vom 29. September 2010 der Antragstellerin die Kosten des patentamtlichen Löschungsverfahrens auferlegt. - BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des …
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
Auch im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens sind diese Regelungen somit entsprechend heranzuziehen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.).
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07
Legostein
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und Bl.f.PMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich aber hierbei um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand RVG VV Nr. 2300 einschlägig ist. - BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
cc) Darüber hinaus gilt, dass derjenige, der sich zu seinen Gunsten auf einen bestimmten, gebührenrechtlich relevanten Umstand beruft, hierfür auch einen hinreichend substantiierten Vortrag liefern muss (…vgl. Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 287 Rn. 11; zu den Substantiierungsanforderungen vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2009, X ZR 81/08, [Rz. 12 ff.]). - BPatG, 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06
Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14
Allerdings besteht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem DPMA die Besonderheit, dass dort eine Festsetzung des Gegenstandswertes nicht durch gesonderten (gerichtlichen) Beschluss stattfindet, sondern der Gegenstandswert nur inzident als Bemessungsfaktor der erstattungsfähigen, anwaltlichen Vergütung bestimmt wird (BPatGE 51, 55, 58 ff.).
- BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 4/15
Grundsätze zur Kostenfestsetzung nach Löschung eines Gebrauchsmusters; Kriterien …
Die Antragstellerin hat nach Aufforderung durch den Senat im parallelen Beschwerdeverfahren (Az. 35 W (pat) 10/14) eine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt. - BPatG, 29.09.2015 - 35 W (pat) 17/14
Grundsätze zur Kostenfestsetzung nach Löschung eines Gebrauchsmusters; Kriterien …
Die Antragstellerin hat nach Aufforderung durch den Senat im parallelen Beschwerdeverfahren (Az. 35 W (pat) 10/14) eine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt.