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   BPatG, 28.09.2015 - 9 W (pat) 49/10   

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https://dejure.org/2015,38699
BPatG, 28.09.2015 - 9 W (pat) 49/10 (https://dejure.org/2015,38699)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2015 - 9 W (pat) 49/10 (https://dejure.org/2015,38699)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2015 - 9 W (pat) 49/10 (https://dejure.org/2015,38699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 PatG, § 73 PatG, § 79 PatG
    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Ventileinrichtung zur manuellen Veränderung der Niveaulage eines luftgefederten Fahrzeuges" - zur Zulässigkeit neuer Widerrufsgründe, die durch den Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren eingeführt wurden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit eines angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Ventileinrichtung zur manuellen Veränderung der Niveaulage eines luftgefederten Fahrzeuges"; Unzulässige Erweiterung der patentierten Ventileinrichtung gegenüber deren Ursprungsoffenbarung

  • rewis.io

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Ventileinrichtung zur manuellen Veränderung der Niveaulage eines luftgefederten Fahrzeuges" - zur Zulässigkeit neuer Widerrufsgründe, die durch den Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren eingeführt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97

    "Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung

    Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 9 W (pat) 49/10
    Denn bei der Verteidigung des Patents in veränderter Fassung im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren muss die Zulässigkeit dieser Fassung ohne Beschränkung auf die gesetzlichen oder die geltend gemachten Widerrufsgründe geprüft werden (vgl. BGH GRUR 1998, 901 f. - Polymermasse).

    Angesichts der neu formulierten, geltenden Patentansprüche 1 bis 15 nach den beiden Hilfsanträgen erstreckt sich die durchzuführende Prüfung auf sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit insbesondere auch auf die Prüfung einer unzulässigen Erweiterung gegenüber der ursprünglichen Anmeldung, BGH "Polymermasse" in GRUR 1998, 901-904.

    Dies wird als ihr konkludentes Einverständnis mit der Prüfung dieses Widerrufsgrundes zumindest im Umfang der Hilfsanträge angesehen, wobei es auf dieses Einverständnis nicht mehr ankommt (vgl. BGH GRUR 1998, 901 (902)).

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 28.09.2015 - 9 W (pat) 49/10
    Ihre gegenteilige Auffassung stützt die Beschwerdegegnerin auf die Entscheidung "Aluminium-Trihydroxid" in GRUR 1995, 333 ff. Demnach sei der angefochtene Beschluss vom Bundespatentgericht nur im Umfang des erstinstanzlichen Streitgegenstandes zu prüfen und ein neuer Einspruchsgrund, der nicht als Grundlage für die Entscheidung der Einspruchsabteilung gedient hätte, dürfe ohne Zustimmung der Beschwerdegegnerin grundsätzlich nicht mehr in das Verfahren eingeführt werden (vgl. a. a. O. Rdn. 43/47).

    Selbst wenn man im vorliegenden Fall davon ausgehen wollte, dass mit der von der Patentinhaberin geltend gemachten Entscheidung des BGH (GRUR 1995, 333 - "Aluminium-Trihydroxid") inzidenter auch die Berücksichtigung eines erst in der Einspruchsbeschwerde geltend gemachten Widerrufsgrund unzulässig sein soll, so ist darauf zu verweisen, dass in der Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass "neue Einspruchsgründe, die nicht als Grundlage für die Entscheidung der Einspruchsabteilung gedient hätten, grundsätzlich nicht mehr in das Verfahren eingeführt werden" dürfen.

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde daher zu der Frage zu, ob die Entscheidung (GRUR 1995, 333 - "Aluminium-Trihydroxid") ohne Ausnahme auch auf den Fall anzuwenden ist, dass der neue Widerrufsgrund vom Einsprechenden in das Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung des Patentinhabers eingeführt worden ist.

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