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   BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97   

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https://dejure.org/1998,11718
BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97 (https://dejure.org/1998,11718)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97 (https://dejure.org/1998,11718)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 30 W (pat) 119/97 (https://dejure.org/1998,11718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 § 83 Abs. 2 Nr. 1
    Markenschutz - Fehlende Eintragungskraft und fehlendes Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Da der Begriff "avanti" neben der Kaufaufforderung auch einen beschreibenden Bezug zur angemeldeten Ware beinhaltet, steht die vorliegend getroffene Entscheidung nicht im Gegensatz zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit beschreibender Angaben (BGH WRP 1998, 745 - CHANGE, WRP 1998, 492 - BONUS).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Da der Begriff "avanti" neben der Kaufaufforderung auch einen beschreibenden Bezug zur angemeldeten Ware beinhaltet, steht die vorliegend getroffene Entscheidung nicht im Gegensatz zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit beschreibender Angaben (BGH WRP 1998, 745 - CHANGE, WRP 1998, 492 - BONUS).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Auch fremdsprachige Wörter fallen unter das genannte Eintragungsverbot, wenn ihr Sinngehalt für den maßgeblichen inländischen Verkehr erkennbar ist (BGH GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover, GRUR 1992, 514 - Ole).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Die hier vorliegende leicht kursive Darstellung des Zeichens und die Ausführung des Vokals "i" als Kleinbuchstabe stellt keine derart eigenwillige und prägnante schriftliche Gestaltung dar, die geeignet ist, das Erinnerungsvermögen des Verkehrs in herkunftshinweisender Funktion zu beeinflussen (BGH GRUR 1991, 136 - NEW MAN).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Das angemeldete Zeichen ist somit als beschreibend für die Waren "Datenverarbeitungsprogramme" anzusehen (vgl BGH GRUR 1993, 746 - PREMIERE).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Auch fremdsprachige Wörter fallen unter das genannte Eintragungsverbot, wenn ihr Sinngehalt für den maßgeblichen inländischen Verkehr erkennbar ist (BGH GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover, GRUR 1992, 514 - Ole).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der dem Verkehr bekannte Sinngehalt der beanspruchten Bezeichnung ohne Rücksicht auf einen beschreibenden Inhalt ihrer Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung entgegensteht (vgl BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
  • BPatG, 06.08.2010 - 27 W (pat) 81/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Avanti" - keine Unterscheidungskraft - schlichte

    Das aus dem Italienischen stammendes Wort habe mit der Bedeutung "vorwärts, los, weiter" bereits Eingang in die deutsche Umgangssprache gefunden hat und finde als Werbeschlagwort sowie allgemeine Kaufaufforderung Verwendung, wie bereits der 30. Senat des Bundespatentgerichts in seiner Entscheidung 30 W (pat) 119/97 vom 28. Oktober 1998 festgestellt habe.
  • BPatG, 27.11.2006 - 30 W (pat) 224/04
    Zudem beinhaltet "Los! Vorwärts!" einen beschreibenden Hinweis auf die angegriffenen Waren - Hard- und Software, Hard- und Softwareprodukte, soweit in Klasse 9 enthalten - im Sinne einer raschen Erledigung der anfallenden Arbeiten mit Hilfe der so bezeichneten Programme (vgl. BPatG 30 W (pat) 119/97 - AVANTi - PAVIS PROMA Kliems).
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