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   BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06   

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https://dejure.org/2010,11571
BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2010,11571)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2010,11571)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 26 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2010,11571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    POST II

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eintragung der Marke "Post" zulässig

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Aufhebung des Beschlusses betreffend die angeordnete Löschung der Marke "Post"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschung der Wortmarke Post

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).

    Auch für die von der Antragstellerin angeregte Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung über die in ihrem Schriftsatz vom 18. September 2006 aufgeworfene Rechtsfrage besteht keine Notwendigkeit, nachdem sowohl der Europäische Gerichtshof (GRUR 2002, 804, Nr. 65 - Philips/Remington) als auch der Bundesgerichtshof (a .a. O., Nr. 18 - LOTTO; a. a. O., Nr. 21 - POST II) festgestellt haben, dass sich auch ein (ehemaliges) Monopolunternehmen ungeachtet des früheren Monopols auf eine Durchsetzung der Marke berufen kann.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Anders als im Fall "LOTTO" (BGH GRUR 2006, 760) gehe es im Streitfall nämlich nicht um den Wandel von einem Gattungsbegriff zu einem Herkunftshinweis, durch den eine beschreibende Verwendung weitgehend ausgeschlossen werde.

    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Ein durch eine Verkehrsumfrage für Beförderungs- und Zustelldienstleistungen nachgewiesener Grad der Zuordnung von mehr als 75 % zum Unternehmen der Markeninhaberin reicht bei dem von Haus aus zur Beschreibung geeigneten Begriff "POST" unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 669 ff., Nr. 28 - POST II) für eine Verkehrsdurchsetzung i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG aus.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss des Senats mit seinem Beschluss vom 23. Oktober 2008 (GRUR 2009, 669 ff. - POST II) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Zu Gunsten der Antragsgegnerin ist im Rahmen des § 8 Abs. 3 MarkenG darüber hinaus auch die Verwendung der angegriffenen Marke innerhalb der Bezeichnung "Deutsche Post" an den von ihr betriebenen Filialen und auf ihren bei der Erbringung der Beförderungs- und Zustelldienstleistungen verwendeten Vordrucke als firmen- und zugleich markenmäßige Benutzung anzuerkennen; denn wenn durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen worden ist, dass eine Marke - hier: "POST" - als solche Durchsetzungswerte erlangt hat, die ganz erheblich über 50% liegen, so indiziert dies auch, dass diese Marke innerhalb einer mit weiteren Bestandteilen versehenen Gesamtbezeichnung maßgebliche Bedeutung hat und für den Verkehr als herkunftshinweisend erscheint (BPatG BlPMZ 2010, 332, 337 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Dies gilt umso mehr, als der Durchschnittsverbraucher, der nicht über markenrechtliche Kenntnisse verfügt, erfahrungsgemäß regelmäßig nicht in der Lage ist festzustellen, ob der im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen verwendete Name eines Unternehmens nur zur Kennzeichnung des Unternehmens als solchem oder auch zur Herkunftskennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen benutzt worden ist, da wegen der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion firmen- und markenmäßiger Gebrauch häufig ineinander übergehen (EuGH GRUR 2007, 971, 972, Nr. 23, 26 f. - Céline; BGH GRUR 2004, 512, 513 f. - Leysieffer; GRUR 2008, 254, 256, Nr. 28 - THE HOME STORE).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nr. 51 f. - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138, Nr. 38 f. - ROCHER-Kugel).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Dies gilt umso mehr, als der Durchschnittsverbraucher, der nicht über markenrechtliche Kenntnisse verfügt, erfahrungsgemäß regelmäßig nicht in der Lage ist festzustellen, ob der im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen verwendete Name eines Unternehmens nur zur Kennzeichnung des Unternehmens als solchem oder auch zur Herkunftskennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen benutzt worden ist, da wegen der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion firmen- und markenmäßiger Gebrauch häufig ineinander übergehen (EuGH GRUR 2007, 971, 972, Nr. 23, 26 f. - Céline; BGH GRUR 2004, 512, 513 f. - Leysieffer; GRUR 2008, 254, 256, Nr. 28 - THE HOME STORE).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).
  • BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 24/06

    Anspruch auf Löschung der Eintragung des Wortes "Post" als im Verkehr

    Auszug aus BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 25/06
    Die gegen den Beschluss der Markenabteilung von der Antragsgegnerin eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 15. November 2006 (BPatGE 50, 117 ff.) zurückgewiesen.
  • LG Stade, 02.11.2004 - 1 S 35/04

    Wer in einer Fahrzeugkolonne zuerst ausschert, um die vor ihm fahrenden Fahrzeuge

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

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