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   BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12   

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BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,41612)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,41612)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 9 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,41612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Luftfeder für ein Kraftfahrzeug" aufgrund fehlender Neuheit; Unzulässige Erweiterung eines Streitpatents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    BGH, Drehmomentübertragungseinrichtung m. w. N, in GRUR 2002, 49-52 sowie BGH, Koksofentür a. a. O. Das gilt unter der Voraussetzung, dass eine sich aus der Beschränkung ergebende Merkmalskombination nicht über den Inhalt der Anmeldung hinausgeht, welche der Fachmann in ihrer Gesamtheit den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann.
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Weil Bezugszeichen nur der Erläuterung dienen, selbst keine Beschränkung darstellen (BGH, Koksofentür, in GRUR 2006, 316-319) und für die vorstehende Auslegung ohne Belang sind, stellt der offensichtliche Bezugszeichenfehler keinen Zulässigkeitsmangel dar.
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Insbesondere liegt ein beschwerdefähiger Beschluss vor, da der Beschluss über den Widerruf des angegriffenen Patents mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vom 7. Dezember 2011 vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) auch ohne Unterschrift bzw. Signatur der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung existent und infolgedessen anfechtbar geworden ist (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12; BGHZ 137, 49 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Zunächst führt die Verwendung von Worten oder Begriffen, die in den Anmeldungsunterlagen als solche nicht verwendet worden sind, nicht zwingend dazu, dass der Gegenstand des Patents dadurch über den Inhalt der Anmeldung hinausgeht (BGH, Druckmaschinen-Temperierungssystem II, in GRUR 2009, 933-.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 413/12

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Fahrradgetriebenabe" - elektronische

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Daher ist der Beschluss mit einem Begründungsmangel behaftet (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 35 W (pat) 413/12; BPatG Beschluss vom 24. November 2014, 19 W (pat) 17/12).
  • BPatG, 24.11.2014 - 19 W (pat) 17/12

    Patentfähigkeit der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Manuell betätigbarer

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Daher ist der Beschluss mit einem Begründungsmangel behaftet (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 35 W (pat) 413/12; BPatG Beschluss vom 24. November 2014, 19 W (pat) 17/12).
  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Insbesondere liegt ein beschwerdefähiger Beschluss vor, da der Beschluss über den Widerruf des angegriffenen Patents mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vom 7. Dezember 2011 vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) auch ohne Unterschrift bzw. Signatur der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung existent und infolgedessen anfechtbar geworden ist (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12; BGHZ 137, 49 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 7/12
    Denn jetzt können die etwa bestehenden Verfahrensmängel nur noch als die Folge der anfänglichen, rechtlich bedenklichen und inzwischen zeitlich begrenzten Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeordnet werden, die mit der neuen Praxis des Amtes überwunden wurde (ähnlich Beschluss des 20. Senats vom 12.05.2014, Az.: 20 W (pat) 28/12).
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