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   BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16 (EP) verb. mit, 6 Ni 33/16 (EP) und6 Ni 41/16 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58481
BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16 (EP) verb. mit, 6 Ni 33/16 (EP) und6 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58481)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2017 - 6 Ni 32/16 (EP) verb. mit, 6 Ni 33/16 (EP) und6 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58481)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2017 - 6 Ni 32/16 (EP) verb. mit, 6 Ni 33/16 (EP) und6 Ni 41/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Nichtigerklärung des Patents "REDUCED COMPLEXITY SIGNAL TRANSMISSION SYSTEM" nach Ablauf der Schutzdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Das Auffinden einer neuen Lehre zum technischen Handeln kann nicht schon dann als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend bewertet werden, wenn lediglich keine Hinderungsgründe zutage treten, von im Stand der Technik Bekanntem zum Gegenstand dieser Lehre zu gelangen, sondern diese Wertung setzt voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • LG Bonn, 16.02.2016 - 2 O 261/15

    Fortbestehen des Bausparvertrages trotz Kündigung hinsichtlich Zuteilungsreife

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Bei bruchteiligen Positionen wäre die Bestimmung erst nach der Bestimmung des Merkmals 7d1 möglich (vgl. Urteil 2 O 261/15 des LG Mannheim vom 12. Juli 2016, Seite 12, II.1.a, Seite 13, 2.a.(1)).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Diese Voraussetzung ist dabei zumindest für nebengeordnete Patentansprüche jeweils gesondert zu prüfen, da bei selbstständigen Ansprüchen das Interesse an der Nichtigerklärung des einen Anspruchs nicht notwendigerweise auch das Interesse an der Nichtigerklärung des anderen begründen muss (BGH GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger).
  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Denn insoweit ist der Klägerin zu 1 grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse zuzubilligen, ihre Abnehmer vor einer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent zu schützen (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH, Urteil vom 03. Mai 1977 - X ZR 56/74 - Dauerhaftmagnete, juris).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents nur noch zulässig, soweit dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (BGH GRUR 1995, 342f. - Tafelförmige Elemente; st. Rspr.).
  • BGH, 03.05.1977 - X ZR 56/74

    Nichtigkeitsklage gegen ein Patent - Unzulässigkeit der Klage wegen Erlöschen des

    Auszug aus BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16
    Denn insoweit ist der Klägerin zu 1 grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse zuzubilligen, ihre Abnehmer vor einer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent zu schützen (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH, Urteil vom 03. Mai 1977 - X ZR 56/74 - Dauerhaftmagnete, juris).
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten

    Von einem widersprüchlichen Verhalten der Klägerinnen (venire contra factum proprium), das nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die anhängig gemachte Leistungsklage zur Folge haben könnte (vgl BAG Urteil vom 21.11.2017 - 9 AZR 141/17 - Juris RdNr 37; BPatG Urteil vom 28.11.2017 - 6 Ni 32/16 (EP) - Juris RdNr 39) , kann hier keine Rede sein.
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