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   BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05   

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BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05 (https://dejure.org/2005,20019)
BPatG, Entscheidung vom 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05 (https://dejure.org/2005,20019)
BPatG, Entscheidung vom 28. Dezember 2005 - 21 W (pat) 63/05 (https://dejure.org/2005,20019)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So lässt sich die Uneinheitlichkeit einer Anmeldung nicht bereits daraus herleiten, dass sich einzelne Ansprüche weder als Unteranspruch noch als Nebenanspruch darstellen (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre).

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002; Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002; Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002; Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Dagegen hilft der bei der Beurteilung der Frage der Einheitlichkeit sonst im Vordergrund stehende Richtsatz, dass der Anmelder nicht missbräuchlich, etwa zum Zweck der Gebührenersparnis, mehrere Erfindungen, die nichts miteinander zu tun haben, in einer Anmeldung zusammenfassen darf, bei Erfindungskomplexen, wie bei der Stoff-, Herstellungs- und Verwendungserfindung, die eine Erfindungsgesamtheit zum Gegenstand haben und bei denen enge Zusammenhänge der einzelnen Anteile untereinander an der Erfindungsgesamtheit bestehen, nicht weiter (BGH GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01

    Rechtsbeschwerde - Patentanmeldung - Gebrauchsmuster - Schutzanspruch -

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002; Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    aa) Ausgehend von der maßgeblichen objektiven Aufgabe, die auch in der Bezeichnung und Beschreibung der Anmeldung zum Ausdruck kommt und die als Hilfsmittel für die Ermittlung des objektiven technischen Problems heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten aktiver Hilfe - m. w. N.), besteht vorliegend die diesen Patentansprüchen zugrunde liegende gemeinsame, übergeordnete Aufgabe darin, eine umfassende, funktionell stützende Behandlung zur Langzeitperfusion von menschlichem und tierischen Geweben zu ermöglichen, also eine umfassende Behandlung zur Perfusion, d. h. zur "Durchblutung und Durchspülung von menschlichen und tierischen Geweben, Zellverbänden, Blutgefäßen und Organen" (Offenlegungsschrift, Beschreibung S. 2 Zeilen 60-61), oder "als vollständigen oder teilweisen Ersatz aller wichtigen Organe" (Beschreibung S. 2 Zeile 6) einschließlich der Notfallversorgung (Offenlegungsschrift, Beschreibung S. 2 Zeile 14).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    aa) Ausgehend von der maßgeblichen objektiven Aufgabe, die auch in der Bezeichnung und Beschreibung der Anmeldung zum Ausdruck kommt und die als Hilfsmittel für die Ermittlung des objektiven technischen Problems heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten aktiver Hilfe - m. w. N.), besteht vorliegend die diesen Patentansprüchen zugrunde liegende gemeinsame, übergeordnete Aufgabe darin, eine umfassende, funktionell stützende Behandlung zur Langzeitperfusion von menschlichem und tierischen Geweben zu ermöglichen, also eine umfassende Behandlung zur Perfusion, d. h. zur "Durchblutung und Durchspülung von menschlichen und tierischen Geweben, Zellverbänden, Blutgefäßen und Organen" (Offenlegungsschrift, Beschreibung S. 2 Zeilen 60-61), oder "als vollständigen oder teilweisen Ersatz aller wichtigen Organe" (Beschreibung S. 2 Zeile 6) einschließlich der Notfallversorgung (Offenlegungsschrift, Beschreibung S. 2 Zeile 14).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002; Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

  • BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Nach der Rechtsprechung ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BPatGE 49, 154 - tragbares Gerät).
  • BPatG, 06.05.2019 - 19 W (pat) 4/18

    Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Elektromaschine mit Wasser- und Luftkühlung"

    Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist nach dieser Vorschrift aus Billigkeitsgründen veranlasst, wenn das Verfahren der Prüfungsstelle mit einem Verfahrensfehler behaftet ist und der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte/Püschel, PatG, 10. Aufl. , § 80 Rdn. 113 bis 115, § 73 Rdn. 138, 142 f. m. Nw.; Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; u. a. BPatG, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 21 W (pat) 63/05, BPatGE 49, 154 - Tragbares Gerät; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2016, 23 W (pat) 11/15, Mitt 2016, 503 - Strombegrenzungsschaltung).
  • BPatG, 15.03.2017 - 19 W (pat) 5/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektromotor, insbesondere polumschaltbarer Motor,

    Solche besonderen Umstände können u. a. in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, sofern dies ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., 2014, § 80 Rdn. 111 ff., § 73 Rdn. 131 ff. m. Nw.; Benkard, PatG, 11. Aufl., 2015, § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; BPatG, Beschluss vom 28. Dezember 2005, 21 W (pat) 63/05, BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; Beschluss vom 18. Mai 2006 - 10 W (pat) 1/05, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal).
  • BPatG, 25.01.2016 - 19 W (pat) 53/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verbindungssystem zum elektrischen Verbinden eines

    Solche besonderen Umstände können in einer fehlerhaften Sachbehandlung der Prüfungsstelle liegen, sofern diese ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 80 Rdn. 111 ff., § 73 Rdn. 136, 139 ff.; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 ff.; BPatGE 30, 207, 210 f.; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 111, 112 - Anhörung im Prüfungsverfahren; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BPatG, …
  • BPatG, 13.02.2017 - 19 W (pat) 12/16
    Solche besonderen Umstände können u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, soweit der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 131 ff. m. Nw.; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; BPatG BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BPatG …
  • BPatG, 23.05.2013 - 20 W (pat) 28/09

    (Patentbeschwerdeverfahren

    Solche besonderen Umstände können u. a. in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen (vgl. Schulte, PatG, 8. Aufl., § 80 Rdn. 110 ff., § 73 Rdn. 132 ff. m. Nw.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 7 W (pat) 57/03, BPatGE 49, 111, 112 - Anhörung im Prüfungsverfahren), soweit der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war, mithin bei einwandfreier Verfahrensbehandlung durch das Amt die Beschwerde nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. Benkard, PatG, 10. Aufl., § 80 Rdn. 23 und 28 m. Nw.; BPatG, Beschluss vom 13. April 1989 - 23 W (pat) 121/87, BPatGE 30, 207, 210 f.; BPatG, Teilbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 17 W (pat) 1/01, BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatG, Beschluss vom 28. Dezember 2005 - 21 W (pat) 63/05, BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BPatG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 10 W (pat) 43/07, …
  • BPatG, 20.02.2017 - 19 W (pat) 3/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Automatische Schiebetüranlage mit

    Solche besonderen Umstände können u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, soweit der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war, wenn also ohne den Verfahrensverstoß die Einlegung der Beschwerde nicht notwendig gewesen wäre (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 131 ff. m. Nw.; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 80 Rdn. 22 und 25 m. Nw.; BPatG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 10 W (pat) 1/05, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; Teilbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 17 W (pat) 1/01, BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; Teilbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 17 W (pat) 1/01, BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; Beschluss vom 16. Juni 2010 - 10 W (pat) 43/07, BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BPatG, 06.05.2010 - 8 W (pat) 48/05
    Vielmehr ist es regelmäßig nur dann unbillig, die Beschwerdegebühr einzubehalten, wenn der Verfahrensfehler für die Erhebung der Beschwerde ursächlich geworden ist (st. Rspr., vgl. z. B. BPatGE 49, 154, 160).
  • BPatG, 01.03.2006 - 21 W (pat) 63/03
    Gemäß § 80 Abs. 3 PatG war nach billigem Ermessen die beantragte Rückzahlung der Beschwerdegebühr anzuordnen, da aus den genannten Gründen nicht nur die angefochtene Entscheidung auf dem erheblichen Verfahrensfehler der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs beruht (vgl. hierzu Busse PatG, 6. Aufl., § 80 Rdn. 97; Schulte PatG, 7. Aufl., § 73 Rdn. 129), sondern für die Anmelderin aus der Sicht eines verständigen Beschwerdeführers (vgl. Schulte PatG, 7. Aufl., § 73 Rdn. 129 - m. w. N.) auch Veranlassung zur Beschwerdeerhebung bestand (vgl. hierzu auch den ausführlichen Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2005, Az. 21 W (pat) 63/05; zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BPatG, 23.05.2016 - 19 W (pat) 16/14

    Voraussetzungen für die Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung

    Solche besonderen Umstände könnten u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren der Prüfungsstelle liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG, BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BPatG, 12.12.2006 - 21 W (pat) 14/05
  • BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14

    Voraussetzungen für den Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und

  • BPatG, 03.11.2015 - 12 W (pat) 51/11

    Anforderungen an die Geltendmachung der Neuheit eines angemeldeten Patents über

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