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   BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU)   

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https://dejure.org/2015,42867
BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2015,42867)
BPatG, Entscheidung vom 28.12.2015 - 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2015,42867)
BPatG, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU) (https://dejure.org/2015,42867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Unterdruckwundverband II

    § 322 ZPO, § 119 Abs 4 PatG, Art 101 Abs 3 EuPatÜbk, Art 123 Abs 2 EuPatÜbk, Art 123 Abs 3 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband II (europäisches Patent)" - zum Vorliegen eines Teilurteils des BGH - Teilrechtskraft - zur Zulässigkeit der weiteren Verteidigung des Patents in eingeschränkter Fassung - zum Umfang der Bindungswirkung für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründetheit der Geltendmachung einer mangelnden Patenfähigkeit und unzulässigen Erweiterung eines europäischen Patents i.S.d. Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ; Voraussetzungen für die Beanspruchung von Priorität eines früher angemeldeten europäischen ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband II (europäisches Patent)" - zum Vorliegen eines Teilurteils des BGH - Teilrechtskraft - zur Zulässigkeit der weiteren Verteidigung des Patents in eingeschränkter Fassung - zum Umfang der Bindungswirkung für die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband II (europäisches Patent)" - zum Vorliegen eines Teilurteils des BGH - Teilrechtskraft - zur Zulässigkeit der weiteren Verteidigung des Patents in eingeschränkter Fassung - zum Umfang der Bindungswirkung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Unterdruckwundverband II

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Insoweit berücksichtigt der Senat zwar in rechtlicher Hinsicht, dass zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt ebenso wie zur Frage zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung entscheidend ist, ob der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre der Gesamtoffenbarung der Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" entnehmen konnte, dass der geänderte Lösungsvorschlag als mögliche Ausführungsform von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor); der Senat teilt deshalb auch die Auffassung, dass ein "breiter" formulierter Anspruch als unbedenklich zu erachten sein kann, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; BGH 2012, 1124 - Polymerschaum).

    Auch ist der Senat sich bewusst, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung dabei in einer Weise angewendet werden muss, die berücksichtigt, dass die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).

  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Auf die Berufung der Beklagten hat der Bundesgerichtshof am 17. Februar 2015 durch Urteil vom 17. Februar 2015 (X ZR 161/12 = BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung) das angefochtene Urteil des Senats aufgehoben und das europäische Patent 1 088 569 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt, soweit sein Gegenstand über folgende Fassung hinausgeht:.

    Insoweit berücksichtigt der Senat zwar in rechtlicher Hinsicht, dass zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt ebenso wie zur Frage zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung entscheidend ist, ob der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre der Gesamtoffenbarung der Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" entnehmen konnte, dass der geänderte Lösungsvorschlag als mögliche Ausführungsform von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor); der Senat teilt deshalb auch die Auffassung, dass ein "breiter" formulierter Anspruch als unbedenklich zu erachten sein kann, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; BGH 2012, 1124 - Polymerschaum).

  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Zudem stelle das nicht offenbarte Merkmal M1.7b keine Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung, d. h. keine Konkretisierung der ursprünglich zur Erfindung gehörend offenbarten technischen Lehre dar, welche eine sogenannte uneigentliche Erweiterung begründe und die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2011, 1003 - Integrationselement) im Anspruch verbleiben könne, ohne dass dies zur Nichtigkeit des Patents führe; vorliegend werde vielmehr durch Aufnahme dieses Merkmals eine veränderte technische Lehre gebildet, es liege ein Aliud vor.

    Denn im Falle eines Aliuds müsse das Streitpatent für nichtig erklärt werden (BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement).

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Insoweit berücksichtigt der Senat zwar in rechtlicher Hinsicht, dass zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt ebenso wie zur Frage zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung entscheidend ist, ob der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre der Gesamtoffenbarung der Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" entnehmen konnte, dass der geänderte Lösungsvorschlag als mögliche Ausführungsform von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor); der Senat teilt deshalb auch die Auffassung, dass ein "breiter" formulierter Anspruch als unbedenklich zu erachten sein kann, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; BGH 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Daraus folgend entspricht es der Billigkeit gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG abweichend vom Unterliegensprinzip und den entsprechend geltenden Kostengrundsätzen der §§ 91 ff., 269 Abs. 3 ZPO nicht der Klägerin zu 2, sondern dem Patentinhaber das mit der Möglichkeit einer zulässigen Beschränkung durch Neufassung des Patentanspruchs verbundene Kostenrisiko aufzubürden, welches hinsichtlich des überschießenden ursprünglichen Klageantrags entsteht, wenn dieser nicht angegriffen wird (BPatG Urt. v. 27.11.2012, 4 Ni 47/10 (EP) = GRUR 2013, 655 - Kosten bei Teilnichtigkeit; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BayObLG, 30.03.1967 - RReg. 4b St 65/66

    Unterzeichnung der Urteilsgründe

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Nach zutreffender Ansicht begründet das Ausscheiden eines Richters aus dem Richterdienst nach Verkündung des unter seiner Teilnahme gefällten Urteils i. S. v § 309 ZPO (hierzu BGH NJW-RR 2015, 893; NJW-RR 2012, 508; BAG Beschl. v. 6.5.2015, 2 AZN 984/14) eine Verhinderung aus rechtlichen Gründen i. S. v. § 315 Abs. 1 Satz 2 (BGH NJW 2011, 1741 Tz. 22; BVerwG NJW 1991, 1192 zu § 117 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO, mwN, auch bejahend für den Wechsel an ein anderes Gericht; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 315 Rn. 1, § 163 Rn. 8; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 315 Rn. 1; aA Vollkommer NJW 1968, 1309), gleich aus welchem Grund das Ausscheiden erfolgt (BayObLG NJW 1967, 1578).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Das Prioritätsrecht der Nachanmeldung wird auch nicht davon berührt, dass ihr Gegenstand erst nach Patenterteilung in Folge nachträglicher Beschränkung deckungsgleich mit der prioritätsbegründenden Anmeldung wird (st. Rspr BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; GRUR 2008, 597 - Betonstraßenfertiger).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 131/09

    Urteilsverkündung: Beweis des Protokolls für die schriftliche Fixierung der

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Nach zutreffender Ansicht begründet das Ausscheiden eines Richters aus dem Richterdienst nach Verkündung des unter seiner Teilnahme gefällten Urteils i. S. v § 309 ZPO (hierzu BGH NJW-RR 2015, 893; NJW-RR 2012, 508; BAG Beschl. v. 6.5.2015, 2 AZN 984/14) eine Verhinderung aus rechtlichen Gründen i. S. v. § 315 Abs. 1 Satz 2 (BGH NJW 2011, 1741 Tz. 22; BVerwG NJW 1991, 1192 zu § 117 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO, mwN, auch bejahend für den Wechsel an ein anderes Gericht; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 315 Rn. 1, § 163 Rn. 8; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 315 Rn. 1; aA Vollkommer NJW 1968, 1309), gleich aus welchem Grund das Ausscheiden erfolgt (BayObLG NJW 1967, 1578).
  • BPatG, 27.11.2012 - 4 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur dauerhaften Verlängerung

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Daraus folgend entspricht es der Billigkeit gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG abweichend vom Unterliegensprinzip und den entsprechend geltenden Kostengrundsätzen der §§ 91 ff., 269 Abs. 3 ZPO nicht der Klägerin zu 2, sondern dem Patentinhaber das mit der Möglichkeit einer zulässigen Beschränkung durch Neufassung des Patentanspruchs verbundene Kostenrisiko aufzubürden, welches hinsichtlich des überschießenden ursprünglichen Klageantrags entsteht, wenn dieser nicht angegriffen wird (BPatG Urt. v. 27.11.2012, 4 Ni 47/10 (EP) = GRUR 2013, 655 - Kosten bei Teilnichtigkeit; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10
    Nach zutreffender Ansicht begründet das Ausscheiden eines Richters aus dem Richterdienst nach Verkündung des unter seiner Teilnahme gefällten Urteils i. S. v § 309 ZPO (hierzu BGH NJW-RR 2015, 893; NJW-RR 2012, 508; BAG Beschl. v. 6.5.2015, 2 AZN 984/14) eine Verhinderung aus rechtlichen Gründen i. S. v. § 315 Abs. 1 Satz 2 (BGH NJW 2011, 1741 Tz. 22; BVerwG NJW 1991, 1192 zu § 117 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO, mwN, auch bejahend für den Wechsel an ein anderes Gericht; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 315 Rn. 1, § 163 Rn. 8; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 315 Rn. 1; aA Vollkommer NJW 1968, 1309), gleich aus welchem Grund das Ausscheiden erfolgt (BayObLG NJW 1967, 1578).
  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 255/13

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 84/11

    Richterwechsel nach Schluss der mündlichen Verhandlung: Erforderlichkeit der

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • BVerwG, 01.06.1990 - 2 CB 5.90

    Unterzeichnung des Urteils durch Ruhestands-Richter

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Auch der Umstand, dass sämtliche Hilfsanträge das ursprünglich in den Anmeldeunterlagen nicht offenbarte Merkmal M1.E erneut aufweisen (hierzu kritisch im Hinblick auf Art. 123 Abs. 2 EPÜ: BPatG Urt. v. 28.12.2015, 4 Ni 15/10 (EU) verb.
  • BPatG, 02.07.2018 - 4 Ni 8/17
    Denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Zulässigkeit einer solchen beschränkenden Anspruchsfassung nur für den Fall anerkannt, dass das betreffende unzulässige Merkmal bereits Gegenstand der erteilten bzw. geltenden Fassung war, während die erstmalige Aufnahme des Merkmals im Bestandsverfahren der Situation im Erteilungsverfahren entspricht, für welche § 38 Abs. 1 PatG zu beachten ist (ablehnend im Anmeldeverfahren auch BGH GRUR 2017, 1105 - Phosphatidylcholin; kritisch zum EP-Patent Senat Urt. v. 28.12.2015, Az. 4 Ni 15/10 (EU) verb.
  • BPatG, 12.08.2020 - 6 Ni 9/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wundreinigungseinrichtung" - Verwendung eines

    28. Dezember 2015 - 4 Ni 15/10 - Unterdruckwundverband I und II; sowie Urteil vom 7. März 2017 - 4 Ni 12/15 (EP)).
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