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   BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07   

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BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07 (https://dejure.org/2009,22588)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07 (https://dejure.org/2009,22588)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 30 W (pat) 70/07 (https://dejure.org/2009,22588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "GeldAbo" für die Bereiche Software, IT- und E-Commerce als Marke nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "GeldAbo" mangels Unterscheidungskraft für IT-Produkte nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 -Postkantoor).

    Dritte -inbesondere Konkurrenten -wären im Allgemeinen nicht darüber informiert, dass sich bei bestimmten Waren oder Dienstleistungen der durch die Marke verliehene Schutz nicht auf diejenigen Waren oder Dienstleistungen erstreckt, die ein bestimmtes Merkmal aufweisen, und könnten so dazu veranlasst werden, bei der Beschreibung ihrer eigenen Produkte auf die Verwendung der Zeichen oder Angaben zu verzichten, aus denen die Marke besteht und die dieses Merkmal beschreiben (vgl EuGH MarkenR 2004, 99, 110 f. (Nr. 114 -117) -KPN/Postkantoor).

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • BPatG, 18.12.2001 - 27 W (pat) 240/00
    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Mit eingehender und rechtlich zutreffender Begründung unter Berücksichtigung der von der Anmelderin vorgebrachten Argumente, der sich der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen im vollem Umfang anschließt, hat die Markenstelle festgestellt, dass der Verkehr der angemeldeten Bezeichung "GeldAbo" in Bezug auf die von der Zurückweisung umfassten Waren und Dienstleistungen den sachbezogenen Aussagehalt entnehmen wird, dass diese sich werbemäßig inhaltlich oder thematisch mit Geld beschäftigen, bzw. den Geldund Börsenbereich zum Gegenstand haben (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 240/00 -MONEY! -in PAVIS PROMA -CD-ROM).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Die für die Feststellung der Unterscheidungskraft maßgebliche Verkehrsauffassung ist nämlich nicht als solche, sondern im Hinblick auf die berechtigten Belange des freien Wettbewerbs zu bewerten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 27) SAT.2; GRUR Int. 2005, 1012, 1016 (Nr. 60) BioID; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rdn. 41, 111 m. w. N.).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Das Fehlen der Unterscheidungskraft kann nämlich bereits festgestellt werden, wenn der semantische Gehalt des Wortzeichens den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware hinweist, das deren Verkehrswert betrifft und, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde, oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgebenden Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen wahrgenommen werden wird (vgl. EuG MarkenR 2003, 314 -Best Buy).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Die für die Feststellung der Unterscheidungskraft maßgebliche Verkehrsauffassung ist nämlich nicht als solche, sondern im Hinblick auf die berechtigten Belange des freien Wettbewerbs zu bewerten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 27) SAT.2; GRUR Int. 2005, 1012, 1016 (Nr. 60) BioID; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rdn. 41, 111 m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.01.2009 - 30 W (pat) 70/07
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -City Service).
  • BPatG, 04.05.2020 - 26 W (pat) 505/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "geldmagnet" - Unterscheidungskraft

    aaa) Das Substantiv "Geld", das vom mittelhochdeutschen "gelt" für "Zahlung, Vergütung, Einkommen, Wert; dann geprägtes Zahlungsmittel" abstammt, ist ein Ausdruck für ein "vom Staat geprägtes oder auf Papier gedrucktes Zahlungsmittel", meist in der Pluralform "eine größere [von einer bestimmten Stelle stammende, für einen bestimmten Zweck vorgesehene] Summe" sowie im Börsenwesen die "Kurzform für Geldkurs" (vgl. DUDEN, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl. 1999, Stichwort: Geld, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis; vgl. auch BPatG 30 W (pat) 70/07 - GeldAbo).
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