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   BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11   

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BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,1660)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,1660)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 29 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2013,1660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PHSystems GmbH (Wort-Bild-Marke)/ph (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/ph pentahotels (Widerspruchsmarke zu 2], Wort-Bild-Mark)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Wort-/Bildmarke "PHSystems GmbH" wegen Verwechslungsgefahr mit den Widerspruchsmarken "ph" und "ph pentahotels"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHSystems GmbH (Wort-Bild-Marke)/ph (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/ph pentahotels (Widerspruchsmarke zu 2], Wort-Bild-Mark)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unm

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHSystems GmbH (Wort-Bild-Marke)/ph (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/ph pentahotels (Widerspruchsmarke zu 2], Wort-Bild-Mark)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHSystems GmbH (Wort-Bild-Marke)/ph (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/ph pentahotels (Widerspruchsmarke zu 2], Wort-Bild-Mark)" - zur Kennzeichnungskraft - zur Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der fehlenden Unterscheidungskraft von Kombinationen aus beschreibenden Angaben und deren Abkürzungen (EuGH GRUR 2012, 616-618 MMF und NAI) ist hier nicht einschlägig, da der abgekürzte Begriff keine Sachangabe darstellt.

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der fehlenden Unterscheidungskraft von Kombinationen aus beschreibenden Angaben und deren Abkürzungen (EuGH GRUR 2012, 616-618 MMF und NAI) ist hier nicht einschlägig, da der abgekürzte Begriff keine Sachangabe darstellt.

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Da die Wortbestandteile der angegriffenen Marke "Systems" und "GmbH" glatt beschreibend sind, dürfen sie aus Rechtsgründen in den Ähnlichkeitsvergleich nicht mit einbezogen werden (BGH GRUR 2008, 714 Rz. 58 - idw).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Rdnr. 21 - HEITEC).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Eine Ähnlichkeit von beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen ist dabei grundsätzlich anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN, GRUR 2004, 601 - d-c-fix/CD-FIX, EuGH MarkenR 2009, 47, 53 Rdnr. 65 - Edition Albert René).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken, wobei von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Für den Gesamteindruck eines Zeichens ist insbesondere der Wortanfang von Bedeutung, weil der Verkehr diesem regelmäßig größere Beachtung schenkt als Endsilben (BGH GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Die Frage der Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 906 - Pantohexal; GRUR 2008, 258, 260 Rdnr. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdnr. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 235 Rdnr. 15 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICARO/PICASSO).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 16/11
    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken, wobei von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BPatG, 21.04.2021 - 29 W (pat) 505/19

    Markenbeschwerdeverfahren - " DLOHN ..der Lohn/ edlohn (Unionsmarke,

    Auch zwischen den Dienstleistungen der jüngeren Marke "Beratung in Bezug auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Beratungsdienste in Steuerangelegenheiten; Buchprüfung; Unternehmensberatung in Bezug auf die Festlegung von Lohn-, Gehalts- und Einstufungsstrukturen" und der Widerspruchsdienstleistung "Geschäftsführung" besteht enge Ähnlichkeit bis hin zur Identität, da die genannten Dienstleistungen in den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers fallen oder von Unternehmen angeboten werden, die auch die "Geschäftsführung" für Drittunternehmen anbieten (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.01.2013, 29 W (pat) 16/11).
  • BPatG, 21.04.2021 - 29 W (pat) 504/19

    Markenbeschwerdeverfahren - " DLOHN/edlohn (Unionsmarke, Wort-Bildmarke)" -

    Auch zwischen den Dienstleistungen der jüngeren Marke "Beratung in Bezug auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Beratungsdienste in Steuerangelegenheiten; Buchprüfung; Unternehmensberatung in Bezug auf die Festlegung von Lohn-, Gehalts- und Einstufungsstrukturen" und der Widerspruchsdienstleistung "Geschäftsführung" besteht enge Ähnlichkeit bis hin zur Identität, da die genannten Dienstleistungen in den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers fallen oder von Unternehmen angeboten werden, die auch die "Geschäftsführung" für Drittunternehmen anbieten (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.01.2013, 29 W (pat) 16/11).
  • BPatG, 11.03.2014 - 29 W (pat) 533/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITA CUR/Verticur" - zur Kennzeichnungskraft -

    b) Die in Klasse 35 angegriffene Dienstleistung " Büroarbeiten " der jüngeren Marke ist nach oben aufgeführten Grundsätzen mit der Dienstleistung der Widerspruchsmarke " Unternehmensverwaltung " hochgradig ähnlich, weil es sich dabei auch um unternehmensbezogene Dienste handelt, die bei der Verwaltung von Unternehmen anfallen (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.01.2013, 29 W (pat) 16/11).
  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 15/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "PH Firmengruppe (Wort-Bild-Marke)/ph

    Wie bereits aus dem Recherchebericht in der Amtsakte im Parallelverfahren 29 W (pat) 16/11 bekannt ist, wird die Buchstabenkombination "ph" oder "PH" auf verschiedenen Gebieten benutzt, etwa als Kürzel für den Staat Hawai nach dem ICAO Code, für die Philippinen als Top-Level-Domain, aber auch für Pädagogische Hochschule oder in der Chemie (PH-Wert) als Maß für die Aktivität von Protonen in einer wässrigen Lösung (Säuregrad).
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