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   BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12   

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https://dejure.org/2014,9548
BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12 (https://dejure.org/2014,9548)
BPatG, Entscheidung vom 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12 (https://dejure.org/2014,9548)
BPatG, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 26 W (pat) 104/12 (https://dejure.org/2014,9548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Macht mehr aus dem mobilen Internet" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke "Macht mehr aus dem mobilen Internet"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Macht mehr aus dem mobilen Internet" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Macht mehr aus dem mobilen Internet" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Dass sie möglicherweise auch als Werbeslogan verstanden werde, stehe der Unterscheidungskraft nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik) nicht entgegen.

    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Bei Oberbegriffen und Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- und dienstleistungsbeschreibender Eigenschaften erfassen zu können (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Dabei kann eine sloganartige Wortfolge zwar auch Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweisen, wenn sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbemittel aufgefasst wird (EuGH a. a. O. - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Bei Oberbegriffen und Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- und dienstleistungsbeschreibender Eigenschaften erfassen zu können (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Aber auch bei sonstigen sachbezogenen Aussagen begründet die Mehrdeutigkeit einer angemeldeten Marke nicht deren erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren/Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; a. a. O. - Willkommen im Leben; EuG GRUR Int. 2006, 44 - LIVE RICHLY).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von allgemeinen Werbeaussagen und Werbeslogans gelten die vorstehend dargestellten rechtlichen Maßstäbe in gleicher Weise (EuGH EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 29.01.2014 - 26 W (pat) 104/12
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zu Gunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

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