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   BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10   

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https://dejure.org/2012,17374
BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10 (https://dejure.org/2012,17374)
BPatG, Entscheidung vom 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10 (https://dejure.org/2012,17374)
BPatG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 29 W (pat) 556/10 (https://dejure.org/2012,17374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "concertini" - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Wortzeichens "concertini" betreffend die Markenanmeldung 30 2010 015 300.8 in den Klassen 9, 16, 35, 38 und 41

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "concertini" - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 - TOOOR!).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Beschwerdeführer bezieht (BGH GRUR 2008, 1093 ff. Marlene-Dietrich-Bildnis I), kann ein Zeichen aufgrund der besonderen Art der Anbringung auf der Ware nur dann Unterscheidungskraft haben, wenn es nicht unmittelbar beschreibend ist (siehe dazu auch BGH GRUR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 - TOOOR!).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Beschwerdeführer bezieht (BGH GRUR 2008, 1093 ff. Marlene-Dietrich-Bildnis I), kann ein Zeichen aufgrund der besonderen Art der Anbringung auf der Ware nur dann Unterscheidungskraft haben, wenn es nicht unmittelbar beschreibend ist (siehe dazu auch BGH GRUR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 - TOOOR!).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Bezüglich der beanspruchten Werbedienstleistungen "Onlinewerbung und Werbung", bzw. "Präsentation von Waren" wird das angesprochene Publikum in dem Zeichen einen beschreibenden Hinweis auf die Musikbranche, in der die Dienstleistungen erbracht werden, sehen (BGH GRUR 2009 949, 952 - My world).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Publikum als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 g. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 - Die Vision; TRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rn. 53 - Henkel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rn. 45 - Standbeutel; 229, 230 Rn. 27 - BioID).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Publikum als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 g. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 - Die Vision; TRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.02.2012 - 29 W (pat) 556/10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 Matratzen Concord/Hukla).
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