Rechtsprechung
   BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3924
BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13 (https://dejure.org/2016,3924)
BPatG, Entscheidung vom 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13 (https://dejure.org/2016,3924)
BPatG, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 35 W (pat) 13/13 (https://dejure.org/2016,3924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 84 Abs 2 S 2 PatG, § 104 ZPO, § 18 Abs 2 GebrMG
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und wärmedämmenden Bereichen und Laminat mit einer Formbarkeit" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - zu den Kosten für einen Verkehrsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Berechung der Gebühren eines Patentanwalts im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von der Kostenrechnung zugrundeliegenden Tatsachen; Voraussetzungen für die Erstattung von Vergütung und Reisekosten eines ...

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und wärmedämmenden Bereichen und Laminat mit einer Formbarkeit" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - zu den Kosten für einen Verkehrsanwalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und wärmedämmenden Bereichen und Laminat mit einer Formbarkeit" - Beschwerde gegen Kostenfestsetzung - zu den Kosten für einen Verkehrsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2006 - 10 W 139/05

    Erstattung der Kosten für eine Informationsreise der ausländischen Partei an den

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung - also bei objektiver Betrachtung ex ante - als sachdienlich ansehen durfte (vgl. OLG Düss., NJW-RR 2007, 428 f.), wobei die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (vgl. Baumbach/Lauterbach/ Hart-mann , ZPO, 74. Aufl., § 91 Rn. 27 f.).

    Dies wird selbstverständlich auch von einer ausländischen Partei erwartet (OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291; OLG Düss., NJW-RR 2007, 428, 429).

    Dies gilt grundsätzlich auch für eine ausländische Verfahrensbeteiligte, wobei darauf abzustellen ist, ob es dieser aufgrund besonderer Umstände oder der Eigenart des Falles nicht mehr zugemutet werden kann, mit dem inländischen Verfahrensbevollmächtigten direkt zu korrespondieren (vgl. OLG Düss., NJW-RR 2007, 428, 429).

  • OLG Brandenburg, 15.02.2002 - 15 WF 33/02

    Ersatz von Dolmetscher- und Übersetzungskosten der ausländischen Partei

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Dies wird selbstverständlich auch von einer ausländischen Partei erwartet (OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291; OLG Düss., NJW-RR 2007, 428, 429).

    Hierzu im Widerspruch steht die von der Antragsgegnerin vorgelegte Auflistung von ausnahmslos wörtlich übersetzten Eingaben und Bescheiden, die ohne nähere Angaben ist, warum eine solche Übersetzung für das Verständnis des Verfahrens und zu dessen Förderung zwingend notwendig war (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1290, 1291).

  • BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    aa) Unstreitig ist, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften berechnet werden können (vgl. BPatGE 49, 29, 30 f.).

    Einschlägig für die Gebühren eines Patentanwalts sind daher nicht die Regelungen des 3. bis 11. Abschnitts der BRAGO, also insbesondere nicht § 31 BRAGO; anwendbar ist vielmehr § 118 BRAGO i. V. m. § 12 Abs. 1 BRAGO (vgl. BPatGE 49, 29, 32).

  • BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Hier gilt in gleicher Weise, dass derjenige, der sich zu seinen Gunsten auf einen bestimmten, gebührenrechtlich relevanten Umstand beruft, hierfür auch einen hinreichend substantiierten Vortrag liefern muss (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 287 Rn. 11; zu den Substantiierungsanforderungen vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2009, X ZR 81/08, [Rz. 12 ff.] - s. Rechtsdatenbank JURIS ® ).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich hierbei aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde.
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12

    "Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Der nicht ausreichend substantiierte Vortrag rechtfertigt hier einen sogenannten Sicherheitsabschlag (vgl. OLG Düss., GRUR-RR 2012, 493), der nach Einschätzung des Senats hier billigerweise in Höhe von 75 % vorzunehmen ist.
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Im vorliegenden Fall durfte der vorgegebene Rahmen in Richtung jeweils einer 10/10 Gebühr ausgeschöpft werden, da Gebrauchsmusterlöschungsverfahren, bei denen die Schutzfähigkeit in Ansehung eines Standes der Technik zu beurteilen ist, grundsätzlich als überdurchschnittlich umfangreich und schwierig gelten (vgl. BGH GRUR 2014, 206, 208, re. Sp. - "Einkaufskühltasche").
  • KG, 17.02.2014 - 2 W 165/13
    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Bei Übersetzungstätigkeiten, die vom eigenen Anwalt oder seiner Kanzlei vorgenommen wurden, gilt, dass diese nicht durch die Anwaltsgebühren abgegolten werden, sondern durchaus gesondert zu vergüten sind (vgl. Schulte/ Püschel , PatG, 9. Aufl., § 80 Rn. 86; KG Berlin, Beschl. v. 17.02.2014, Az. 2 W 165/13 - s. Rechtsdatenbank JURIS ® ).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich hierbei aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht