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   BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99   

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BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99 (https://dejure.org/2000,20854)
BPatG, Entscheidung vom 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99 (https://dejure.org/2000,20854)
BPatG, Entscheidung vom 29. März 2000 - 29 W (pat) 134/99 (https://dejure.org/2000,20854)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Diese Umstände lassen den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122).

    Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Somit treten im vorliegenden Fall die anderen Bestandteile der jüngeren Marke jedenfalls nicht so stark in den Hintergrund, daß sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck nichts beitragen würden (vgl. dazu BGH MarkenR 2000, 20, 22 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Diese Umstände lassen den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122).

    Bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist stets vom Gesamteindruck der Marken auszugehen (st. Rspr. BGH BlPMZ 1997, 28 "Foot-Joy"; Mitt. 1996, 285 f. "Sali-Toft"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions").

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Diese Umstände lassen den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124 f. "Innovadiclophont").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99
    2.1 Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. B der Markenrechtsrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1998, 56, 57 - Sabèl/Puma), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 155/99
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten sowie auf den Inhalt der Amtsakte 397 23 523.2 und auf Ziffer I. der Entscheidung des Senats vom selben Tag im Parallelverfahren 29 W (pat) 134/99 verwiesen.

    Hinsichtlich der Begründung kann in vollem Umfang auf den Beschluß des erkennenden Senats vom selben Tag im Parallelverfahren 29 W (pat) 134/99, in dem der Senat die Beschwerde der Widersprechenden zurückgewiesen hat, Bezug genommen werden.

  • BPatG, 28.12.2009 - 30 W (pat) 57/08

    "sun" und "planet" in Bezug auf die Ware Sonnenstudio

    Der Bestandteil "Sun" ist auf dem hier maßgeblichen Gebiet der Sonnenstudios und der Sonnenstudio-Dienstleistungen in seiner beschreibenden Bedeutung für jedermann ohne weiteres verständlich, das Element "Planet" wird -wie allgemein bekannt ist -mit einem (meist beschreibenden) Zusatz auf allen Warenund Dienstleistungsgebieten als Alternativbegriff zu "world" bzw. "Welt" in der Bezeichnung von Firmen verwendet (vgl. PAVIS PROMA BPatG 29 W (pat) 134/99 -Planet Media), so dass der Verkehr hierin lediglich einen beschreibenden Hinweis auf eine Vertriebsund Angebotsstätte sieht.
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