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   BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09 (EU)   

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https://dejure.org/2011,22719
BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09 (EU) (https://dejure.org/2011,22719)
BPatG, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 Ni 12/09 (EU) (https://dejure.org/2011,22719)
BPatG, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 Ni 12/09 (EU) (https://dejure.org/2011,22719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)" - zur erfinderischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Innerhalb dieses Rahmens können die Patentansprüche bis zur Erteilung weiter gefasst werden als in der Anmeldung (BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).

    Die beanspruchte Vorrichtung ist zudem ursprünglich sogar auch als bevorzugte Ausführungsform der Borreliosekarte genannt (vgl. Seite 6, Zeile 6), was als ausreichend deutliche Offenbarung anzusehen ist (BGH GRUR 1965, 138 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 2010, 599 - Formteil; GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGH GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Im Rahmen des Erteilungsverfahrens konnte auf diese Offenbarung zurückgegriffen werden (BGH GRUR 1966, 312 - Appetitzügler I).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Die beanspruchte Vorrichtung ist zudem ursprünglich sogar auch als bevorzugte Ausführungsform der Borreliosekarte genannt (vgl. Seite 6, Zeile 6), was als ausreichend deutliche Offenbarung anzusehen ist (BGH GRUR 1965, 138 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 2010, 599 - Formteil; GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Die Aufgabe muss daher auf das Ergebnis der Erfindung abgestellt sein, weshalb Ausgangspunkt das gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleistete ist (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 814 - Fugenglätter).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Die Aufgabe muss daher auf das Ergebnis der Erfindung abgestellt sein, weshalb Ausgangspunkt das gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleistete ist (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 814 - Fugenglätter).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Hierbei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß die technische Entwicklung nicht notwendigerweise diejenigen Wege geht, die sich bei nachträglicher Analyse der Ausgangsposition als sachlich plausibel oder gar mehr oder weniger zwangsläufig darstellen und es - abgesehen von denjenigen Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür bedarf, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Die beanspruchte Vorrichtung ist zudem ursprünglich sogar auch als bevorzugte Ausführungsform der Borreliosekarte genannt (vgl. Seite 6, Zeile 6), was als ausreichend deutliche Offenbarung anzusehen ist (BGH GRUR 1965, 138 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 2010, 599 - Formteil; GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Die Aufgabe muss daher auf das Ergebnis der Erfindung abgestellt sein, weshalb Ausgangspunkt das gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleistete ist (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 814 - Fugenglätter).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09
    Als Fachmann ist nicht der Anwender der geschützten Vorrichtung oder ein Arzt anzusehen, sondern ein - nicht notwendigerweise akademisch vorgebildeter - Techniker mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von Vorrichtungen für den medizinischen Bedarf, der sich über die Anforderungen dieser Vorrichtungen erforderlichenfalls bei einem Arzt informiert (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

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