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BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Dieser vom Bundesgerichtshof (GRUR 2000, 722) als mehrdeutig und fantasievoll erachtete Bestandteil sei selbständig kollisionsbegründend.Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob sich der Verkehr die Marken allein an dem Wortbestandteil "LOGO" einprägt, der jeweils optisch dominierend herausgestellt ist, andererseits aber nur eine an der untersten Grenze liegende Kennzeichnungskraft besitzt, denn bei dem Ausdruck "LOGO" handelt es sich, wie der Bundesgerichtshof in der "LOGO"-Entscheidung (GRUR 2000, 722, 723) ausgeführt hat, um eines derjenigen - wenn auch unscharfen und damit schutzfähigen - Werbeschlagwörter, die blickfangmäßig als allgemeine Anpreisung und vorrangig zur Erregung von Aufmerksamkeit verwendet und vom Verkehr auch so verstanden werden.
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr ist - unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen - nach dem jeweiligen Gesamteindruck zu beurteilen (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f - RAUSCH/ELFI RAUCH), wobei sowohl die grafische Gestaltung als auch das Schriftbild und der Klangeindruck der Marken zu berücksichtigen sind. - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr ist - unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen - nach dem jeweiligen Gesamteindruck zu beurteilen (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f - RAUSCH/ELFI RAUCH), wobei sowohl die grafische Gestaltung als auch das Schriftbild und der Klangeindruck der Marken zu berücksichtigen sind.
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96
EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der …
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Für eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht vorliegend kein Anlaß, weil es sich bei den Bildelementen beider Marken um einfache Stilmittel der Werbegrafik ohne besondere Aussagekraft handelt (vgl BGH GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI; 1999, 995, 997 - HONKA). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Dagegen kann die Gefahr von Verwechslungen in klanglicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden, denn bei der mündlichen Benennung der Marken, die im Bekleidungsbereich eine beachtliche Rolle spielt (vgl BGH GRUR 1999, 241, 244 liSp - Lions), beschränkt sich der Verkehr in der Regel auf die Wiedergabe der Wortbestandteile, weil diese die einfachste Bezeichnungsform bilden (stRspr, vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2000, 506, 509 - ATTA-CHÉ/TISSERAND). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Für eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht vorliegend kein Anlaß, weil es sich bei den Bildelementen beider Marken um einfache Stilmittel der Werbegrafik ohne besondere Aussagekraft handelt (vgl BGH GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI; 1999, 995, 997 - HONKA). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 29.04.2003 - 27 W (pat) 119/01
Dagegen kann die Gefahr von Verwechslungen in klanglicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden, denn bei der mündlichen Benennung der Marken, die im Bekleidungsbereich eine beachtliche Rolle spielt (vgl BGH GRUR 1999, 241, 244 liSp - Lions), beschränkt sich der Verkehr in der Regel auf die Wiedergabe der Wortbestandteile, weil diese die einfachste Bezeichnungsform bilden (stRspr, vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2000, 506, 509 - ATTA-CHÉ/TISSERAND).