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   BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13   

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https://dejure.org/2014,11586
BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13 (https://dejure.org/2014,11586)
BPatG, Entscheidung vom 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13 (https://dejure.org/2014,11586)
BPatG, Entscheidung vom 29. April 2014 - 27 W (pat) 572/13 (https://dejure.org/2014,11586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ICH DENK AN MICH! (Wort-Bild-Marke)" - sloganartige Wortfolge - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke und Bildmarke "ICH DENK AN MICH" als Wortfolge oder Werbeaussage

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICH DENK AN MICH! (Wort-Bild-Marke)" - sloganartige Wortfolge - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICH DENK AN MICH! (Wort-Bild-Marke)" - sloganartige Wortfolge - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Der Wortgehalt des Zeichens beschränkt sich damit in sprachlich und konzeptionell geläufiger Weise darauf, dem Publikum ein Kaufmotiv in Erinnerung zu rufen, und dient damit als konventionelle Werbemitteilung lediglich der Verkaufsförderung, deren Zweck sogar deutlicher hervortritt als in anderen anerkannten Fällen einer allgemeinen Werbeaussage, etwa eines als Zuruf, Ausrufs oder einer Grußformel verständlichen Begriffs (vgl. BGH v BGH GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).

    Ob sich eine Verwendung des angemeldeten Zeichens Markenwortes als solches in der Werbung nachweisen lässt, ist unerheblich (EuGH a.a.O., Rn. 46 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Die Verwendung der Ich-Form (z.B. "dafür gehe ich meilenweit" - Camel oder aus der Rechtsprechung "My World" u. "FOR ME", s. BGH GRUR 2009, 949 bzw. BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 92/10) wie auch das nachgestellte Ausrufezeichen (BPatG, Beschl. v. 4. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 - Rn. 26 - hey!), das der Aussage Nachdruck verleiht, können dazu dienen, Verbraucher auf persönlicher Ebene zu erreichen und ihr Interesse zu binden.
  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Die Verwendung der Ich-Form (z.B. "dafür gehe ich meilenweit" - Camel oder aus der Rechtsprechung "My World" u. "FOR ME", s. BGH GRUR 2009, 949 bzw. BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 92/10) wie auch das nachgestellte Ausrufezeichen (BPatG, Beschl. v. 4. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 - Rn. 26 - hey!), das der Aussage Nachdruck verleiht, können dazu dienen, Verbraucher auf persönlicher Ebene zu erreichen und ihr Interesse zu binden.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete gestalterische Ausführung ist nicht gegeben (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - grill meister).
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 524/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zeit für den Augenblick" - sloganartige Wortfolge -

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Die festgestellte Benutzung vergleichbarer sloganartiger Wortfolge in der Werbung ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass sich die angemeldete Marke als Werbeaussage eignet und vom Publikum in diesem Sinn aufgefasst wird, sondern auch dafür, dass ein Allgemeininteresse an der freien Verwendbarkeit des in nahe liegender Form gebildeten Zeichens besteht (vgl. BPatG, Beschl. v. 11. Mai 2011, 26 W (pat) 524/10 - Zeit für den Augenblick).
  • BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 92/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "For Me" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Die Verwendung der Ich-Form (z.B. "dafür gehe ich meilenweit" - Camel oder aus der Rechtsprechung "My World" u. "FOR ME", s. BGH GRUR 2009, 949 bzw. BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 92/10) wie auch das nachgestellte Ausrufezeichen (BPatG, Beschl. v. 4. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 - Rn. 26 - hey!), das der Aussage Nachdruck verleiht, können dazu dienen, Verbraucher auf persönlicher Ebene zu erreichen und ihr Interesse zu binden.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete gestalterische Ausführung ist nicht gegeben (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - grill meister).
  • BPatG, 26.04.2021 - 26 W (pat) 11/18
    ccc) Das Ausrufezeichen ist ein Satzzeichen in Form eines senkrechten Strichs mit einem Punkt darunter, das nach Ausrufe-, Wunsch- und Aufforderungssätzen sowie nach Ausrufewörtern steht und lediglich der Betonung oder Verstärkung dient (https://www.duden.de/rechtschreibung/Ausrufezeichen ; BPatG, 27 W (pat) 572/13 - ICH DENK AN MICH!; 29 W (pat) 76/11 - SACHSEN!).
  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 559/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "BILLIG? WILL ICH! (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    ddd) Auch das Ausrufezeichen, ein Satzzeichen in Form eines senkrechten Strichs mit einem Punkt darunter, das nach Ausrufe-, Wunsch- und Aufforderungssätzen sowie nach Ausrufewörtern steht, dient lediglich der Betonung oder Verstärkung (https://www.duden.de/rechtschreibung/Ausrufezeichen ; BPatG 26 W (pat) 11/18 - Für Dich!; 27 W (pat) 572/13 - ICH DENK AN MICH!; 29 W (pat) 76/11 - SACHSEN!).
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