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   BPatG, 29.06.2000 - 2 Ni 13/99 (EU)   

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https://dejure.org/2000,24383
BPatG, 29.06.2000 - 2 Ni 13/99 (EU) (https://dejure.org/2000,24383)
BPatG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 2 Ni 13/99 (EU) (https://dejure.org/2000,24383)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 2 Ni 13/99 (EU) (https://dejure.org/2000,24383)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 29.06.2000 - 2 Ni 13/99
    Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Schuldners, alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Erreichung des Zweckes des Schuldverhältnisses zu vereiteln (BGH GRUR 1987, 900 ff, 901).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 29.06.2000 - 2 Ni 13/99
    Da aber das Nichtigkeitsverfahren neben diesem objektiven Gesichtspunkt auch ein echter Parteienprozeß ist, sind etwaige Besonderheiten im Verhältnis der Parteien zueinander beachtlich, die die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen ihnen als anstößig oder jedenfalls dem auch im Prozeßrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1998, 904 f "Bürstenstromabnehmer" mwN) und damit der Zulässigkeit einer in einem solchen Fall dennoch erhobenen Klage entgegenstehen.
  • BPatG, 21.11.2000 - 2 ZA (pat) 24/00
    Die Antragsgegnerin zu I hat dem Antrag mit der Begründung widersprochen, daß die Antragstellerin gemeinsam mit der Firma M... Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent eingereicht habe (2 Ni 13/99 EU).

    Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf habe die Antragstellerin hilfsweise beantragt, die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Nichtigkeitsverfahrens 2 Ni 13/99 (EU) auszusetzen.

    Der Auffassung der Antragsgegnerin I, durch Erhebung einer unzulässigen Nichtigkeitsklage im Verfahren 2 Ni 13/99 (EU) habe die Antragstellerin ein Akteneinsichtsrecht für das vorliegende Verfahren "verwirkt", kann nicht beigetreten werden.

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