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BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.Hierfür spricht schon der Erfahrungsgrundsatz, dass der Verkehr dem Wortbestandteil einer aus Wort- und Bildelementen zusammengesetzten Marke in der Regel als einfachster und kürzester Bezeichnungsform in klanglicher Hinsicht die prägende Bedeutung zumisst (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 2002, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
- BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Die darüber hinaus angegriffenen Waren "Kopfbedeckungen, Schuhwaren" der jüngeren Marke sind mit den für die Widerspruchsmarke eingetragenen "Bekleidungsstücken" in einem zumindest mittleren Grad ähnlich (vgl. zur Ähnlichkeit mit Schuhwaren 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/ BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; s.a. LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458; zur Ähnlichkeit mit Kopfbedeckungen vgl. die Nachweise bei Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 198). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein. - BPatG, 26.03.2002 - 27 W (pat) 344/00
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Die darüber hinaus angegriffenen Waren "Kopfbedeckungen, Schuhwaren" der jüngeren Marke sind mit den für die Widerspruchsmarke eingetragenen "Bekleidungsstücken" in einem zumindest mittleren Grad ähnlich (vgl. zur Ähnlichkeit mit Schuhwaren 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/ BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; s.a. LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458; zur Ähnlichkeit mit Kopfbedeckungen vgl. die Nachweise bei Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 198). - BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Die darüber hinaus angegriffenen Waren "Kopfbedeckungen, Schuhwaren" der jüngeren Marke sind mit den für die Widerspruchsmarke eingetragenen "Bekleidungsstücken" in einem zumindest mittleren Grad ähnlich (vgl. zur Ähnlichkeit mit Schuhwaren 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/ BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; s.a. LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458; zur Ähnlichkeit mit Kopfbedeckungen vgl. die Nachweise bei Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 198). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein. - BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
Hierfür spricht schon der Erfahrungsgrundsatz, dass der Verkehr dem Wortbestandteil einer aus Wort- und Bildelementen zusammengesetzten Marke in der Regel als einfachster und kürzester Bezeichnungsform in klanglicher Hinsicht die prägende Bedeutung zumisst (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 2002, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
- BPatG, 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04 Die Akte des Beschwerdeverfahrens 27 W (pat) 115/03 wurde zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.