Rechtsprechung
BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Купеческая (Wort-Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18
Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 1999, 723 - Chiemsee). - BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11
READY TO FUCK
Auszug aus BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18
Ein merkmalsbeschreibender Inhalt, der - wie vorliegend der Fall - allenfalls erst nach mehreren Gedankenschritten erkennbar wird, ist daher unschädlich (BGH GRUR 2013, 729, Rdnr. 14 - READY TO FUCK;… BeckOK MarkenR, 18. Edition, Stand 01.07.2019, § 8, Rdnr. 165). - BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12
Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen …
Auszug aus BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18
Dies war bereits bei der Anmeldung und ist - ungeachtet der aktuellen Krimkrise und der daraus resultierenden politischen Spannungen zwischen der Russischen Föderation und den westlichen Staaten - auch im Entscheidungszeitpunkt der Fall (vgl. BPatG 28 W (pat) 578/12 - Omas Gurken; BPatG 28 W (pat) 27/13 - PLOMBIR). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18
Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 1999, 723 - Chiemsee). - BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07
ROCHER-Kugel
Auszug aus BPatG, 29.06.2020 - 28 W (pat) 18/18
Lässt sich im Nachhinein nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit aufklären, ob ein Schutzhindernis im Eintragungszeitpunkt bestand, gehen verbleibende Zweifel zu Lasten des Antragstellers des Löschungsverfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 138 - ROCHER- Kugel).