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   BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15   

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BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2019,27296)
BPatG, Entscheidung vom 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2019,27296)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 26 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2019,27296)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (75)

  • BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 25/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "ned tax/NeD Tax (geschäftliche Bezeichnung)/NeD Tax

    Auszug aus BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    a) Ein Löschungsanspruch besteht, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 MarkenG erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen (BPatG 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen; 26 W (pat) 2/14 - WEINHANDLUNG MÜLLER/Weinhandlung Müller).

    zu belegen (vgl. BPatG 25 W (pat) 94/14 - REALFUNDUS/Realfundus; 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen; 24 W (pat) 25/14 - LumiCell/lumicell; 26 W (pat) 88/13 - Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz).

    cc) Von einem befugten Gebrauch des Widerspruchskennzeichens (vgl. BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BPatG 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen) durch den Beschwerdeführer ist auch deshalb auszugehen, weil ihm unter Ziffer II 4 der Vereinbarung das alleinige und übertragbare, zeitlich, örtlich und gegenständlich unbeschränkte Recht übertragen worden ist, u. a. die Bezeichnung "KRAFTWERK" im geschäftlichen Verkehr zu nutzen und in jeglicher Form zu verwerten sowie gegenüber rechtswidrigen Benutzungen durch Dritte zu verteidigen.

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist von einer fiktiven Benutzung der eingetragenen angegriffenen Marke auszugehen (BPatG 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Dabei gibt es eine (absolute) Branchenunähnlichkeit, die auch bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft des prioritätsälteren Unternehmenskennzeichens ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 2011, 831 Rdnr. 23 - BCC).

    Diese markenrechtliche Dienstleistungsähnlichkeit indiziert eine entsprechende Branchennähe (BGH GRUR 2011, 831 Rdnr. 23 - BCC).

    ccc) Im Rahmen einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne müssen die Geschäftsbereiche der Unternehmen für die Annahme einer Branchennähe nur gewisse Berührungspunkte aufweisen, die zu einer irrtümlichen Annahme vertraglicher, organisatorischer oder sonstiger wirtschaftlicher Beziehungen zwischen den konkurrierenden Unternehmen führen (BGH GRUR 2011, 831 Rdnr. 23 - BCC; GRUR 2009, 484 Rdnr. 52, 79 - Metrobus).

  • BPatG, 15.05.2014 - 30 W (pat) 26/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "eSPIRIT/E-SPIRIT (Unternehmenskennzeichen)" -

    Auszug aus BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Das ältere Kennzeichenrecht muss wirksam entstanden sein, zum Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, noch bestanden haben und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbestehen (BPatG 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT/E-SPIRIT/e- Spirit).

    Zur Wahrung der Interessen der Inhaberin der angegriffenen Marke ist es geboten, bei der Prüfung des Widerspruchs aus einem Unternehmenskennzeichen nur die Geschäftsfelder zu berücksichtigen, die bereits innerhalb der Widerspruchsfrist genannt worden sind (BPatG 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT/E-SPIRIT/e-Spirit).

    Bei gegebener Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit nach markenrechtlichen Grundsätzen als dem sachlich engeren Kriterium kann regelmäßig auch von Branchennähe ausgegangen werden (BPatG 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT/E-SPIRIT/e-Spirit)).

  • BPatG, 05.04.2023 - 28 W (pat) 521/20
    bb) Diese originär durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke "Kraftwerk" für " Musikdarbietungen " ist durch jahrzehntelange Benutzung schon vor dem Anmeldetag der jüngeren Marke gerichtsbekannt gesteigert gewesen und diese erhöhte Kennzeichnungskraft hält bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt an (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT-WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk; Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk; 27 W (pat) 88/09 - Kulturkraftwerk/Kraftwerk; 24 W (pat) 513/14 - Kraft am Werk/Kraftwerk; LG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012 - 312 O 260/11).

    g) Was die Aufmerksamkeit der angesprochenen breiten Verkehrskreise angeht, dürfte den Vergleichsdienstleistungen in der Regel durchschnittliche bis leicht erhöhte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden (BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT-WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk).

  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 25/19
    Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFTWERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT).

    Die genannten Kriterien stehen zueinander in einem Wechselwirkungsverhältnis derart, dass ein Weniger in einem Bereich durch ein Mehr in einem anderen Bereich kompensiert werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2012, 635 Rn. 12 - METRO/ROLLER's Metro; BPatG Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFTWERK/CRAFTWORK/Kraftwerk).

  • BPatG, 21.10.2020 - 29 W (pat) 57/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "atlas (Wort-Bildmarke)/Atlas

    Die genannten Kriterien stehen zueinander in einem Wechselwirkungsverhältnis derart, dass ein Weniger in einem Bereich durch ein Mehr in einem anderen Bereich kompensiert werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2012, 635 Rn. 12 - METRO/ROLLER's Metro; BPatG Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk).
  • BPatG, 01.09.2022 - 28 W (pat) 36/21
    Dabei müssen die Waren und Dienstleistungen so benannt werden, dass eine Zuordnung nach der Nizzaer Klassifikation möglich ist (EuGH GRUR 2012, 822 Rdnr. 64 - IP TRANSLATOR; BPatG 25 W (pat) 36/15 - profibu; 26 W (pat) 1/15 - CRAFT-WERK/Kraftwerk; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 42 Rdnr. 51).
  • BPatG, 16.06.2020 - 29 W (pat) 33/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin

    Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT).
  • BPatG, 16.06.2020 - 29 W (pat) 34/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin

    Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT).
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