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BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 25/19 Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFTWERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT).
Die genannten Kriterien stehen zueinander in einem Wechselwirkungsverhältnis derart, dass ein Weniger in einem Bereich durch ein Mehr in einem anderen Bereich kompensiert werden kann und umgekehrt (…BGH GRUR 2012, 635 Rn. 12 - METRO/ROLLER's Metro; BPatG Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFTWERK/CRAFTWORK/Kraftwerk).
- BPatG, 21.10.2020 - 29 W (pat) 57/17
Markenbeschwerdeverfahren - "atlas (Wort-Bildmarke)/Atlas …
Die genannten Kriterien stehen zueinander in einem Wechselwirkungsverhältnis derart, dass ein Weniger in einem Bereich durch ein Mehr in einem anderen Bereich kompensiert werden kann und umgekehrt (…BGH GRUR 2012, 635 Rn. 12 - METRO/ROLLER's Metro; BPatG Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk). - BPatG, 16.06.2020 - 29 W (pat) 34/18
Markenbeschwerdeverfahren - "FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin …
Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT). - BPatG, 16.06.2020 - 29 W (pat) 33/18
Markenbeschwerdeverfahren - "FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin …
Ein Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen setzt voraus, dass das ältere Kennzeichenrecht nicht nur wirksam entstanden ist, sondern zudem im Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, und darüber hinaus im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbesteht (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2019, 26 W (pat) 1/15 - CRAFT- WERK; BPatG, Beschluss vom 15.05.2014, 30 W (pat) 26/12 - eSPIRIT).