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   BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16   

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https://dejure.org/2019,28576
BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16 (https://dejure.org/2019,28576)
BPatG, Entscheidung vom 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16 (https://dejure.org/2019,28576)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 26 W (pat) 49/16 (https://dejure.org/2019,28576)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 12.01.2023 - 30 W (pat) 9/21
    Ein solcher Löschungsanspruch besteht, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 MarkenG erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen (BPatG 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk; 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen; 26 W (pat) 2/14 - WEINHANDLUNG MÜLLER/Weinhandlung Müller).

    Das ältere Kennzeichenrecht muss wirksam entstanden sein, zum Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, noch bestanden haben und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbestehen (BPatG 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk; 30 (pat) 26/12 - eSPIRIT/E-SPIRIT/e-Spirit).

  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    Als solche nimmt sie der Verbraucher auch wahr, womit die Überschneidungen dieser Waren und Dienstleistungen viel zu gering und zu selten sind, als dass von einer gemeinsamen Produkt- bzw. Dienstleistungsverantwortlichkeit ausgegangen werden könnte (vgl. Rspr. zu Brauereien: BPatG 28 W (pat) 165/04 - OKTOBIER-FEST/OKTOBERFEST-BIER; 28 W (pat) 246/02 - Alpkönig/Alpkönig; 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 16/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nachtretter/Nachtretter (Unternehmenskennzeichen)" -

    aa) Ein solcher Löschungsanspruch besteht, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 MarkenG erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen (BPatG 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk; 29 W (pat) 25/13 - ned tax/NeD Tax/NeD Tax Kanzlei Günter Heenen; 26 W (pat) 2/14 - WEINHANDLUNG MÜLLER/Weinhandlung Müller).

    Das ältere Kennzeichenrecht muss wirksam entstanden sein, zum Kollisionszeitpunkt, also im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke, noch bestanden haben und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch noch fortbestehen (BPatG 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk; 30 (pat) 26/12 - eSPIRIT/E-SPIRIT/e-Spirit).

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