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   BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07   

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https://dejure.org/2007,33593
BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07 (https://dejure.org/2007,33593)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07 (https://dejure.org/2007,33593)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 28 W (pat) 107/07 (https://dejure.org/2007,33593)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von ihr erfassten Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr., BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

    Vielmehr ist dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher bewusst, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von Sachaussagen durchaus gewollt sein kann, um einen weiten Bereich waren- bzw. dienstleistungsbezogener Eigenschaften erfassen zu können, ohne diese im Einzelnen benennen zu müssen (vgl. hierzu EuG, MarkenR 2003, 314 - Best Buy; BGH GRUR 2003, 1050 Cityservice; BPatG 24 W (pat) 256/03 - Tabakwelt, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung selbst aus Voreintragungen vergleichbarer und sogar identischer Marken kein Anspruch auf Eintragung abgeleitet werden kann (st. Rspr., vgl. hierzu BPatG BlPMZ 2007, 236; 238 f. - CASHFLOW, sowie BPatGE 49, 178, 182 ff. - Papaya, beide Entscheidungen m. w. N.).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Die Feststellungen zur Unterscheidungskraft sind dabei im Hinblick auf die mit der Anmeldung beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu treffen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 ff., Rdn. 24 - SAT.2).
  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 256/03
    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Vielmehr ist dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher bewusst, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von Sachaussagen durchaus gewollt sein kann, um einen weiten Bereich waren- bzw. dienstleistungsbezogener Eigenschaften erfassen zu können, ohne diese im Einzelnen benennen zu müssen (vgl. hierzu EuG, MarkenR 2003, 314 - Best Buy; BGH GRUR 2003, 1050 Cityservice; BPatG 24 W (pat) 256/03 - Tabakwelt, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Davon ist etwa bei Angaben auszugehen, durch die ein derart ausgeprägter sachbezogener Zusammenhang zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird, dass sie vom angesprochenen Verkehr nur in diesem sachbezogenen Sinngehalt und nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2006, 850 ff. Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, § 8 Rdn. 110 f. m. w. N.).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Diese Rechtsprechung zum nationalen Markenrecht ist durch verschiedene Entscheidungen des EuGH und des EuG zum Gemeinschaftsmarkenrecht immer wieder gestützt worden (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46-49 - BioID; sowie EuG, Urteil vom 12. Juni 2007, in der Rechtssache T 190/05, a. a. O., Rdn. 65 - TWIST & POUR).
  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05

    Sherwin-Williams / HABM (TWIST & POUR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Diese Rechtsprechung zum nationalen Markenrecht ist durch verschiedene Entscheidungen des EuGH und des EuG zum Gemeinschaftsmarkenrecht immer wieder gestützt worden (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46-49 - BioID; sowie EuG, Urteil vom 12. Juni 2007, in der Rechtssache T 190/05, a. a. O., Rdn. 65 - TWIST & POUR).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus BPatG, 29.08.2007 - 28 W (pat) 107/07
    Vielmehr ist dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher bewusst, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von Sachaussagen durchaus gewollt sein kann, um einen weiten Bereich waren- bzw. dienstleistungsbezogener Eigenschaften erfassen zu können, ohne diese im Einzelnen benennen zu müssen (vgl. hierzu EuG, MarkenR 2003, 314 - Best Buy; BGH GRUR 2003, 1050 Cityservice; BPatG 24 W (pat) 256/03 - Tabakwelt, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 527/17

    Anspruch auf Eintragung der Bezeichnung "PATENTMANUFAKTUR" für Dienstleistungen

    Soweit die Markenstelle auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zum Wortelement "Manufaktur" (BPatG PAVIS PROMA, 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 25 W (pat) 6/10 - Bioteemanufaktur) Bezug nehme, verkenne sie, dass in den dieser Rechtsprechung zugrundeliegenden Fällen immer ein deutlicher Produktbezug vorhanden gewesen sei bzw. gerade aufgrund dieses Produktbezuges noch ein enger beschreibender Bezug zu den betroffenen Dienstleistungen hergestellt werden konnte.

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren eingesetzt; gerade in den letzten Jahren hat er eine Renaissance erlebt, so dass sich eine Vielzahl von Betrieben den Titel Manufaktur angeeignet hat (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAK- TUR).

    In der weiterhin von der Markenstelle zitierten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts stand - anders als im vorliegenden Fall - immer ein Sachzusammenhang zu "handgefertigten" Waren im Vordergrund, während allenfalls ergänzende, auf derartige Produkte eng bezogene Dienstleistungen zur Rede standen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAKTUR).

  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 107/07 v. 29. August 2007 - Menü Manufaktur).
  • BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK

    Dieser fehlt wegen ihres engen beschreibenden Bezugs jegliche Unterscheidungskraft (vgl. auch BGH GRUR 1999, 988 - House of Blues; BPatG 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V.

    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.10.2010, 25 W (pat) 06/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; BPatG, Beschluss vom 29.08.2007, 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur).
  • BPatG, 31.10.2016 - 26 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUSSMANUFAKTUR" - keine Unterscheidungskraft

    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur).
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