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   BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10   

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BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,28937)
BPatG, Entscheidung vom 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,28937)
BPatG, Entscheidung vom 29. August 2016 - 29 W (pat) 73/10 (https://dejure.org/2016,28937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN" - zur Ernsthaftigkeit der Benutzung - Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus - Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Löschung der mehrfarbigen Wort-/Bildmarke "Volks.Fahrrad" wegen Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke "Volkswagen" für Waren der Klasse 12

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN" - zur Ernsthaftigkeit der Benutzung - Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus - Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN" - zur Ernsthaftigkeit der Benutzung - Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus - Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ausgeradelt: Zur Verwechslungsgefahr beim Volks.Fahrrad

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Aus für das "Volks.Fahrrad" - zur Verwechslungsgefahr von Wort- und Bildmarken

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nah dran ist nicht vorbei: Zur Verwechslungsgefahr der Volks-Marke

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Übereinstimmend haben die Verfahrensbeteiligten daraufhin angeregt, dass das Beschwerdeverfahren ausgesetzt bleiben solle, weil nach der im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. April 2013 im Verfahren I ZR 214/11 ausgesprochenen Zurückverweisung an das Berufungsgericht, das O..., zum Aktenzeichen ... (VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion) zuerst dessen Entscheidung im Verletzungsverfahren abgewartet werden solle.

    Die im Automobilsektor im In- und Ausland berühmte Marke "VOLKSWAGEN" (vgl. BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 29 - Volkswagen/Volks.Inspektion; BPatG, Beschluss vom 22.10.2003, 28 W (pat) 138/02 - Volkspower/VOLKSWAGEN) verfügt(e) für die hier maßgeblichen Widerspruchswaren in Klasse 12 "Landfahrzeuge und deren Teile" über eine überragende Kennzeichnungskraft und dies sowohl für den Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke wie auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den hiesigen Widerspruch.

    Ergänzend wird hierzu auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen "VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion" Bezug genommen (GRUR 2013, 1239 Rn. 35 und 37).

    Diese Art der mittelbaren Verwechslungsgefahr setzt die Benutzung mehrerer verschiedener Marken mit einem gemeinsamen Stammbestandteil zum Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke voraus (vgl. EuGH, GRUR 2008, 343 Rn. 64 - Il Ponte Finanziaria/HABM [BAINBRIDGE]; GRUR 2013, 1239 Rn. 40 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Denn die Rechtsfigur der selbständig kennzeichnenden Stellung darf nur auf die jüngere, nicht auch auf die ältere Marke angewendet werden (vgl. BGH GRUR 2008, 903 Rn. 34 - SIERRA ANTIGUO).

    Dies kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH GRUR 2004, 779 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2008, 903 Rn. 31 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Soweit sich Dienstleistungen und Waren gegenüberstehen, ist anerkannt, dass trotz der grundlegenden Abweichung zwischen der Erbringung einer unkörperlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw. dem Vertrieb einer körperlichen Ware grundsätzlich eine Ähnlichkeit in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 2004, 241 -GeDIOS; GRUR 1999, 731 - Canon II).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Eine solche Verwechslungsgefahr ist beispielsweise dann gegeben, wenn die ältere Marke zugleich Unternehmenskennzeichen ist (BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 15 - CANON; BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    In der Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist anerkannt, dass Marken mit gesteigerter Kennzeichnungskraft über einen weiten Schutzbereich verfügen (vgl. EuGH GRUR Int. 2000, 899 Rn. 41 - Marca/Adidas; BGH GRUR 2012, 930 Rn. 70 - Bogner B/Barbie).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Je bekannter eine Marke ist, desto größer ist die Zahl der Wettbewerber, die ähnliche Zeichen benutzen möchten (EuGH GRUR 2008, 503 Rn. 36 - adidas/Marca Mode; BGH GRUR 2012, 621 Rn. 42 - OSCAR).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Dass ein Zeichen geeignet ist, bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen hervorzurufen, reicht hierzu nicht (BGH GRUR 2010, 729 Rn. 43 - MIXI).
  • BPatG, 22.10.2003 - 28 W (pat) 138/02
    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Die im Automobilsektor im In- und Ausland berühmte Marke "VOLKSWAGEN" (vgl. BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 29 - Volkswagen/Volks.Inspektion; BPatG, Beschluss vom 22.10.2003, 28 W (pat) 138/02 - Volkspower/VOLKSWAGEN) verfügt(e) für die hier maßgeblichen Widerspruchswaren in Klasse 12 "Landfahrzeuge und deren Teile" über eine überragende Kennzeichnungskraft und dies sowohl für den Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke wie auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den hiesigen Widerspruch.
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
    Weist deshalb ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, wird das angesprochene Publikum wegen der Annäherung an die bekannte oder berühmte Marke häufig annehmen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor (vgl. BGH, a. a. O. Rn. 47 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2009, 484 Rn. 80 - METROBUS).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

  • BPatG, 18.01.2017 - 29 W (pat) 9/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRÜNKÄPPCHEN - natürlich Bio www.gruenkaeppchen.de

    Der vorliegende Streifall ist nicht vergleichbar mit der Entscheidung des erkennenden Senats in Sachen "Volksfahrrad/Volkswagen" - Beschluss vom 06.04.2016, 29 W (pat) 73/10 -, weil dort - anders als hier - besondere Umstände festzustellen waren, die die Annahme einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gerechtfertigt hatten.
  • BPatG, 09.12.2016 - 29 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "entertain web (Wort-Bild-Marke)/Entertain

    Dienstleistungen im markenrechtlichen Sinne sind nämlich nur solche Tätigkeiten, die Dritten in der Regel gegen Entgelt im wirtschaftlichen Verkehr angeboten werden und die eine selbständige wirtschaftliche Bedeutung besitzen (vgl. EuGH GRUR 2005, 764 Rn. 28, 30, 33 - Praktiker; BPatG, Beschluss vom 06.04.2016, 29 W (pat) 73/10).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 313/16

    Konkurrent klagt gegen Energydrink "Rockstar Revolt" von PepsiCo

    Auch bei dem als für eine Rechtserhaltung ausreichend erachteten Vertrieb von 86 Fahrrädern der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10, BeckRS 2016, 16390) handelte es sich um ein für jeden erkennbares Randwarensegment der dortigen Markeninhaberin.
  • BPatG, 17.08.2023 - 29 W (pat) 525/20
    Ein Absatz als Randwarensegment ist insoweit ausreichend (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.04.2016, 29 W (pat) 73/10 - Volksfahrrad/VOLKSWAGEN).
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