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   BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02   

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BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2003,28177)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2003,28177)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2003 - 30 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2003,28177)
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  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    So ist zum einen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß selbst rein beschreibende Bestandteile den Gesamteindruck einer Marke beeinflussen können (vgl BGH GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin; aaO - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BPatG, 25.01.2000 - 27 W (pat) 87/99
    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Denn es lässt sich nicht feststellen, daß - wohl außer der als feststehender Begriff üblichen Angabe "Hightec(h)" - zusammengesetzte beschreibende Begriffe, in denen das Wort "-technik" durch "-tec" ersetzt worden wäre, üblich sind (vgl mwN BPatG 27 W (pat) 87/99 - FOGTEC, veröffentlicht auf PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke dabei regelmäßig als Ganzes wahr und achtet weniger auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Sabèl/Puma; GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke dabei regelmäßig als Ganzes wahr und achtet weniger auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Sabèl/Puma; GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Da die Vorstellung von Serienmarken eine sorgfältige Prüfung und eine gewisse Vertrautheit mit der abgewandelten Marke voraussetzt, können irrige Herkunftsvorstellungen nur entstehen, wenn die Abweichungen so unauffällig sind, dass sie entweder nicht bemerkt, oder als Hör- bzw Druckfehler gewertet werden; insoweit reichen bereits relativ geringfügige Unterschiede aus, um den Gedanken an Serienmarken desselben Unternehmens nicht aufkommen zu lassen; hierbei kann auch ein abweichendes Schriftbild trotz Klangidentität die Wesensgleichheit ausschließen (vgl Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn 470, 480 mwN; auch BGH GRUR 2000, 886f - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Zwar handelt es sich bei der an MeFa angefügten Silbe "Tec" um eine bei Marken häufiger vorkommende Endsilbe (vgl DEMAS-Angaben), woraus geschlossen werden kann, daß der Verkehr an solche Markenbildungen durchaus gewöhnt ist (vgl in diesem Zusammenhang auch BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke dabei regelmäßig als Ganzes wahr und achtet weniger auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Sabèl/Puma; GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Der Erfahrungssatz, daß der Verkehr Marken regelmäßig ohne analysierende Betrachtungsweise aufnimmt (vgl BGH MarkenR 1999, 199, 201 liSp 2. Absatz - MONOFLAM/POLYFLAM) spricht dafür, daß die angegriffene Marke als geschlossene Gesamtbezeichnung erfaßt wird, ohne daß einem der Zeichenbestandteile eine allein prägende Bedeutung zugemessen wird.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 29.09.2003 - 30 W (pat) 142/02
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr zB vgl BGH MarkenR 2002, 332, 333 - DKV/OKV; EuGH MarkenR 1999, 20 - Canon; BGH MarkenR 2001, 204, 205 - REVIAN/EVIAN).
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