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   BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02   

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BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02 (https://dejure.org/2004,20949)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02 (https://dejure.org/2004,20949)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 29 W (pat) 92/02 (https://dejure.org/2004,20949)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Unterscheidungskraft im Sinne der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen jedoch für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082/1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073/1074,1075 - BONUS II).

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h., jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH WRP 2002, 1073/1074,1075 - BO-NUS II).

    Kann einem Zeichen jedoch für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082/1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073/1074,1075 - BONUS II).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    In seiner Entscheidung vom 16.09.2004 (EuGH Rs. C-329/02, Rn. 28 - SAT.2) hat der EuGH zum wiederholten Male klargestellt, dass bei einem aus mehreren Elementen zusammengesetzten Zeichen "eine eventuelle Unterscheidungskraft teilweise für jeden ihrer Begriffe oder ihrer Bestandteile geprüft werden" könne, dann "aber auf jeden Fall von einer Prüfung der Gesamtheit, die sie bilden, abhängen" müsse.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Kann einem Zeichen jedoch für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082/1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073/1074,1075 - BONUS II).
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von Online-Diensten bildet sich dabei sozusagen ein virtueller Ersatz für die herkömmlichen Waren- und Dienstleistungsstätten heraus (BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheumaworld), die für den Verbraucher an Attraktivität verlieren, da er sozusagen ohne "Ladenschluß" im Internet rund um die Uhr an die Dienstleistungen kommen will, die er nachsucht.
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Die Möglichkeit, dass sich dem Verbraucher aufgrund einer verallgemeinernden Aussage - hier: "financial" - die im Einzelfall repräsentierten Inhalte nicht sofort erschließen, steht dem Verständnis als Sachangabe aber nicht entgegen (BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 25 W (pat) 110/03 - beauty24.de).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Kann einem Zeichen jedoch für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082/1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073/1074,1075 - BONUS II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Unterscheidungskraft im Sinne der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Die Möglichkeit, dass sich dem Verbraucher aufgrund einer verallgemeinernden Aussage - hier: "financial" - die im Einzelfall repräsentierten Inhalte nicht sofort erschließen, steht dem Verständnis als Sachangabe aber nicht entgegen (BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 25 W (pat) 110/03 - beauty24.de).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
    Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass das einzutragende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen "Finanzwesen; Geldgeschäfte; Sammeln, Bereitstellen und Übertragen von Informationen, insbesondere mittels Internet; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen, insbesondere von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Datenträgern aller Art; Organisation und Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen" noch erheblich an Bedeutung gewinnen wird (EuGH, GRUR Int. 2004, 410 - BIOMILD; EuGH, GRUR 2003, 58 - Companyline).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

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