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   BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06   

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https://dejure.org/2010,9529
BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 26 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2010,9529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    POST II

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 8, 50 Abs. 1, 54 MarkenG
    Die Marke "POST” bleibt auf Grund von Verkehrsdurchsetzung geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eintragung der Marke "Post" zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Marke "Post" bleibt weiterhin geschützt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung - Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal - firmenmäßige und markenmäßige Benutzung - Verkehrsdurchsetzung - zum Zuordnungsgrad - zur Feststellungslast im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Anders als im Fall "LOTTO" (BGH GRUR 2006, 760) gehe es im Streitfall nämlich nicht um den Wandel von einem Gattungsbegriff zu einem Herkunftshinweis, durch den eine beschreibende Verwendung weitgehend ausgeschlossen werde.

    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Ein durch eine Verkehrsumfrage für Beförderungs- und Zustelldienstleistungen nachgewiesener Grad der Zuordnung von mehr als 75 % zum Unternehmen der Markeninhaberin reicht bei dem von Haus aus zur Beschreibung geeigneten Begriff "POST" unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 669 ff., Nr. 28 - POST II) für eine Verkehrsdurchsetzung i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG aus.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss des Senats mit seinem Beschluss vom 23. Oktober 2008 (GRUR 2009, 669 ff. - POST II) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Antragstellerin regt ferner an, die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung über die Frage vorzulegen, inwiefern das von ihm in der "Chiemsee"-Entscheidung (GRUR 1999, 723 ff., Nr. 50) entwickelte Kriterium des spezifischen Charakters der angemeldeten Bezeichnung auch auf Gattungsbezeichnungen anzuwenden sei.

    Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen von Bedeutung sein (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Nr. 51 f. - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138, Nr. 38 f. - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Dementsprechend ist im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen worden (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; GRUR 2006, 760, Nr. 24 - LOTTO).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren können (EuGH GRUR 2002, 804 ff., Nr. 64 - Philips/Remington; BGH GRUR 2008, 710 ff., Nr. 23 - VISAGE; a. a. O. - POST II, Nr. 18).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Solche Umstände können darin zu sehen sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 ff., Nr. 11 - Ivadal).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 29.10.2010 - 26 W (pat) 27/06
    Bei der Beurteilung, ob eine bösgläubige Markenanmeldung vorliegt, sind alle erheblichen Faktoren des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere ob der Markenanmelder wusste oder wissen musste, dass ein Dritter ein gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren verwendet, ferner, ob der Anmelder die Absicht hatte, diesen Dritten an der weiteren Verwendung des Zeichens zu hindern, sowie weiterhin der Grad des rechtlichen Schutzes, den das Zeichen des Dritten und das angemeldete Zeichen genießen (EuGH GRUR 2009, 763 ff, Nr. 38 - Lindt & Sprüngli/ Franz Hauswirth).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 24/06

    Anspruch auf Löschung der Eintragung des Wortes "Post" als im Verkehr

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

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