Rechtsprechung
BPatG, 29.10.2013 - 20 W (pat) 69/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Modulanordnung
§ 46 PatG, § 47 Abs 1 PatG, § 49 Abs 1 PatG, § 79 Abs 3 Nr 2 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Modulanordnung" - Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt - fehlende Bezugnahme auf die am Ende einer Anhörung verkündete Zurückweisung einer Anmeldung im Rubrum des später erstellten schriftlich begründeten Beschlusses - ... - rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Modulanordnung" - Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt - fehlende Bezugnahme auf die am Ende einer Anhörung verkündete Zurückweisung einer Anmeldung im Rubrum des später erstellten schriftlich begründeten Beschlusses - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Patentbeschwerdeverfahren - "Modulanordnung" - Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt - fehlende Bezugnahme auf die am Ende einer Anhörung verkündete Zurückweisung einer Anmeldung im Rubrum des später erstellten schriftlich begründeten Beschlusses - ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 19.07.2010 - 20 W (pat) 81/05
Patentbeschwerdeverfahren - Beschwerde gegen nicht unterschriebenen …
Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 20 W (pat) 69/13
b) Diese Praxis, keinen vollständigen einheitlichen Erteilungsbeschluss mit allen notwendigen Kriterien (Ansprüche, Beschreibung etc.) zu erstellen, sondern auf Anlagen zu verweisen, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 19. Juli 2010 20 W (pat) 81/05 m. w. N. ähnlicher Entscheidungen anderer Senate des BPatG) und vom 27. Juli 2009 20 W (pat) 65/04 thematisiert und damit vollkommen unabhängig von etwaigen, mit der elektronischen Amtsakte zusammenhängenden Problemen angeregt, dass das DPMA Formulare entwickeln und einsetzen soll, mit denen sichergestellt wird, dass die Prüfungsstelle einen in sich geschlossenen vollständigen Beschlusstext einschließlich Datum, Rubrum, Tenor und Gründen unterschreibt und dieser Beschluss von etwaigen Verfügungen getrennt ist. - BPatG, 27.07.2009 - 20 W (pat) 65/04
Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 20 W (pat) 69/13
b) Diese Praxis, keinen vollständigen einheitlichen Erteilungsbeschluss mit allen notwendigen Kriterien (Ansprüche, Beschreibung etc.) zu erstellen, sondern auf Anlagen zu verweisen, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 19. Juli 2010 20 W (pat) 81/05 m. w. N. ähnlicher Entscheidungen anderer Senate des BPatG) und vom 27. Juli 2009 20 W (pat) 65/04 thematisiert und damit vollkommen unabhängig von etwaigen, mit der elektronischen Amtsakte zusammenhängenden Problemen angeregt, dass das DPMA Formulare entwickeln und einsetzen soll, mit denen sichergestellt wird, dass die Prüfungsstelle einen in sich geschlossenen vollständigen Beschlusstext einschließlich Datum, Rubrum, Tenor und Gründen unterschreibt und dieser Beschluss von etwaigen Verfügungen getrennt ist. - BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen …
Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 20 W (pat) 69/13
Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss II des DPMA an möglichen weiteren Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. 19 W (pat) 16/12 und 20 W (pat) 28/12 u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
- BPatG, 18.03.2015 - 7 W (pat) 51/14
Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur …
Zwar darf das Datum des schriftlich begründeten Beschlusses nicht vom Datum des mündlich verkündeten Beschlusses abweichen (vgl. BPatG, Beschluss v. 29. Oktober 2013 - 20 W (pat) 69/13 - Modulanordnung -, Leitsatz in BlPMZ 2014, 67).