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   BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12   

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https://dejure.org/2013,34415
BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12 (https://dejure.org/2013,34415)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12 (https://dejure.org/2013,34415)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 33 W (pat) 558/12 (https://dejure.org/2013,34415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Primera" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungshindernis des Wortzeichens "Primera" bei Anmeldung für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 38

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Primera" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Primera" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Auszugehen ist vom normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord-Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 29 ff.).

    Es ist nicht mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen, dass der deutschsprachige Verkehr, auf dessen Verständnis es bei einer fremdsprachigen Wortanmeldung alleine ankommt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 32, 26) - Matratzen Concord-Hukla), das spanische Wort "Primera" übersetzen kann.

    Der EuGH hat in der Entscheidung "Matratzen Concord-Hukla" im Rahmen seiner Kompetenz zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 lit. b, c MarkenRL entschieden, dass ein Eintragungshindernis nur dann vorliegt, wenn die beteiligten Verkehrskreise in dem Mitgliedsstaat, in dem die Eintragung beantragt wird, im Stande sind, die beschreibende Bedeutung des Wortes zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 32, 26) - Matratzen Concord-Hukla).

    Die Verständnisfähigkeit des deutschen Durchschnittsverbrauchers darf zwar nicht zu gering veranschlagt werden (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 395), und es würde auch genügen, wenn lediglich der Fachverkehr die Begriffsbedeutung erkennt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord-Hukla; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 396).

  • BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 12/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Primero" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Sämtliche Grundbedeutungen haben eine zeitliche, ordnende und auch qualitative Komponente, wobei aber in allen Bedeutungen insoweit eine gewisse Gemeinsamkeit besteht, als "Primera" etwas bezeichnet, was sich von anderen Subjekten oder Objekten abhebt, und zwar regelmäßig dadurch, dass das jeweilige Subjekt oder Objekt Vorrang vor anderen hat bzw. in einer (zeitlichen oder qualitativen Reihung) vorne steht (BPatG 25 W (pat) 12/12 - Primero).

    Selbst wenn man jedoch unterstellen würde, dass die Bedeutung "erstklassig" auch dem isoliert verwendeten Adjektiv "primera" ohne die Präposition "de" beigemessen würde oder dass das Substantiv "primera" mit der Bedeutung "die Erste" ein beschreibender oder nicht unterscheidungskräftiger Begriff wäre, der vermitteln soll, dass es sich bei den so gekennzeichneten Dienstleistungen um erstklassige, am Markt führende Produkte oder um Produkte mit den höchsten Verkaufszahlen oder das erste Produkt seiner Gattung auf dem Markt handele (so für "Primero" BPatG 25 W (pat) 12/12), setzt ein entsprechendes Verständnis spezifizierte Kenntnisse der spanischen Sprache voraus, die über allgemeines Grundlagenwissen hinausgehen.

    Vorliegend gibt es indes keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der angesprochene deutsche Verkehr das spanische Wort "primera" übersetzen kann (vgl. im Ergebnis ebenso für verschiedene Dienstleistungen der Klasse 35: BPatG 25 W (pat) 12/12 - Primero; BPatG 25 W (pat) 13/12 - Primero Schiefer).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Die Prüfung der Herkunftsfunktion hat dabei streng und umfassend zu erfolgen, um die ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 45) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2003, 604 (Nr. 59) - Libertel; EuGH GRUR 2003, 58 (Nr. 20) - Companyline).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Auszugehen ist vom normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord-Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 29 ff.).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).
  • BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Primero Schiefer" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Vorliegend gibt es indes keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der angesprochene deutsche Verkehr das spanische Wort "primera" übersetzen kann (vgl. im Ergebnis ebenso für verschiedene Dienstleistungen der Klasse 35: BPatG 25 W (pat) 12/12 - Primero; BPatG 25 W (pat) 13/12 - Primero Schiefer).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Da dem begehrten Begriff für die beanspruchten Dienstleistungen - wie oben dargelegt - keine dem inländischen Verkehr verständliche Bedeutung zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort handelt, das stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden würde, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Marke die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2007, 1071 (Nr. 25) - Kinder II; BGH GRUR 2001, 1042 (1042) - REICH UND SCHÖN).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Da dem begehrten Begriff für die beanspruchten Dienstleistungen - wie oben dargelegt - keine dem inländischen Verkehr verständliche Bedeutung zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort handelt, das stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden würde, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Marke die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2007, 1071 (Nr. 25) - Kinder II; BGH GRUR 2001, 1042 (1042) - REICH UND SCHÖN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 546/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" -

    Die relevanten Verkehrskreise werden die angemeldete Wortkombination daher als "Oberflächentechnologie/Oberflächentechnik aus/in Deutschland" verstehen (vgl. hierzu u. a. auch BPatG, Beschluss vom 02.07.2009, 30 W (pat) 6/07 - living surface; Beschluss vom 17.01.2012, 33 W (pat) 558/12 - Fast Technology).
  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 564/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" -

    Die relevanten Verkehrskreise werden die angemeldete Wortkombination daher als "Oberflächentechnologie/Oberflächentechnik aus/in Deutschland" verstehen (vgl. hierzu u. a. auch BPatG, Beschluss vom 02.07.2009, 30 W (pat) 6/07 - living surface; Beschluss vom 17.01.2012, 33 W (pat) 558/12 - Fast Technology).
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