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   BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03   

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BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03 (https://dejure.org/2005,22289)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03 (https://dejure.org/2005,22289)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 24 W (pat) 116/03 (https://dejure.org/2005,22289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Maßgeblich ist, ob der Verkehr den Veränderungen gegenüber der registrierten Form keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; BGH a. a. O. "FERROSIL") und trotz der Unterschiede die benutzte Bezeichnung der registrierten Marke gleichsetzt (vgl. auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 154).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Maßgeblich ist, ob der Verkehr den Veränderungen gegenüber der registrierten Form keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; BGH a. a. O. "FERROSIL") und trotz der Unterschiede die benutzte Bezeichnung der registrierten Marke gleichsetzt (vgl. auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 154).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Insoweit kann bei einer mehrteiligen Marke auch die nahezu identische Benutzung eines blickfangartig hervorgehobenen, aber kennzeichnungsschwachen Einzelbestandteils nicht rechtserhaltend sein, wenn weitere zwar optisch zurücktretende, aber für die Kennzeichnungskraft der Gesamtmarke nicht unbedeutende Markenteile erheblich verändert wiedergegeben werden (vgl. BGH GRUR 1999, 498 ff. "Achterdiek"; BPatG GRUR 1998, 64, 65 "bonjour"; vgl. auch bereits BGH GRUR 1979, 468, 469 "audio 1"; BPatGE 21, 179, 183 "Biomix").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    So ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, den für die Verwechslungsgefahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG) und damit für die Verletzung von Rechten durch Dritte entscheidenden Gesamteindruck einer mehrgliedrigen Marke dem für die Anerkennung einer Markenbenutzung (und damit für die Frage der Aufrechterhaltung von Rechten durch den Markeninhaber) maßgeblichen kennzeichnenden Charakter gleichzusetzen (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 996 f. "HONKA"; BGH GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer"; BGH a. a. O. "FERROSIL"; Ströbele/Hacker, a. a. O. Rn. 158).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der registrierten Marke gleichsetzt, d. h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 56 "SUBWAY/Subwear"; BGH GRUR 2003, 1047, 1048 "Kellogg's/Kelly's"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der registrierten Marke gleichsetzt, d. h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 56 "SUBWAY/Subwear"; BGH GRUR 2003, 1047, 1048 "Kellogg's/Kelly's"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    So ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, den für die Verwechslungsgefahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG) und damit für die Verletzung von Rechten durch Dritte entscheidenden Gesamteindruck einer mehrgliedrigen Marke dem für die Anerkennung einer Markenbenutzung (und damit für die Frage der Aufrechterhaltung von Rechten durch den Markeninhaber) maßgeblichen kennzeichnenden Charakter gleichzusetzen (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 996 f. "HONKA"; BGH GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer"; BGH a. a. O. "FERROSIL"; Ströbele/Hacker, a. a. O. Rn. 158).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZR 176/96

    Achterdiek

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Insoweit kann bei einer mehrteiligen Marke auch die nahezu identische Benutzung eines blickfangartig hervorgehobenen, aber kennzeichnungsschwachen Einzelbestandteils nicht rechtserhaltend sein, wenn weitere zwar optisch zurücktretende, aber für die Kennzeichnungskraft der Gesamtmarke nicht unbedeutende Markenteile erheblich verändert wiedergegeben werden (vgl. BGH GRUR 1999, 498 ff. "Achterdiek"; BPatG GRUR 1998, 64, 65 "bonjour"; vgl. auch bereits BGH GRUR 1979, 468, 469 "audio 1"; BPatGE 21, 179, 183 "Biomix").
  • BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 249/01
    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    GRUR 2005, 592, 593 "Lisat/Ysat").
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der registrierten Marke gleichsetzt, d. h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 56 "SUBWAY/Subwear"; BGH GRUR 2003, 1047, 1048 "Kellogg's/Kelly's"; BGH GRUR 2005, 515 "FERROSIL").
  • BPatG, 08.04.1997 - 27 W (pat) 36/96
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 20 U 73/06

    Nutzung und Innehabung der Domain "www.professional-nails.de" als Verletzung

    So hat auch das BPatG (GRUR 2006, 768 - ARTIST(E)) "professionnel" als rein sachbezogene Angabe für Kosmetika angesehen.
  • BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 17/17

    Anspruch auf Löschung der Bezeichnung "Tasco" wegen möglicher Verwechslungsgefahr

    Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die registrierte und die benutzte Markenform tatsächlich miteinander gleichgesetzt werden, sondern vielmehr ob die verschiedenen Formen rechtlich in ihrer Kennzeichnungskraft als übereinstimmend anzusehen sind (BGH GRUR 2014, 662 Rn. 18 - Probiotik; GRUR 2015, 587 Rn. 12 - PINAR; BPatG GRUR 2006, 768, 770 - ARISTIT(E); vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 26 Rn. 154 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 6 O 147/14
    In jedem Falle schädlich sind jedenfalls Verbindungen mit Wortelementen mit eigenständiger Kennzeichnungskraft (z. B. BPatG GRUR 2006, 768, 769 - Artist(e): Hinzufügung eines Vornamens).
  • LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 214/14

    Klage auf Unterlassung der Verwendung der Unionsmarke "aesculapmed"

    Denn auch wenn gleichzeitig mehrere Zeichen benutzt werden, verändert das die Unterscheidungskraft des eingetragenen Zeichens nicht, wenn das hinzugefügte Wortelement wie hier "Akademie" bzw. "Consulting" wegen seines beschreibenden Charakters für die angebotenen Dienstleistungen (Aus- und Weiterbildung für betriebsfremdes Personal; Durchführung von Schulungskursen für andere, Beratung ) nur eine schwache bzw. gar keine Unterscheidungskraft hat (vgl. hierzu EuG Urteil v. 16.04.2015, T-4/12 - Arktis , bestätigt durch EuGH Urteil vom 22.06.2016 - C.295/15; BPatG GRUR 2006, 1035, 1037 - EVIAN/REVIAN: Etikettenzusatz "Natürliches Mineralwasser "; BPatG GRUR 2006, 768, 769 - ARTIST(E): professionnel" bei Kosmetika ; BPatG, MarkenR 2003, 409, 410 - TWIN-LITE/Twin - Zusatz: OFFICE" zu "TWIN" für Büroscheren ; Eisenführ/ Schennen - Eisenführ/Holderied , UMV, 5. Auflage 2017, § 15 Rn. 12 ff., 17).
  • BPatG, 06.02.2013 - 30 W (pat) 87/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA/OMEGA" - zur rechtserhaltenden Benutzung

    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass eine rechtserhaltende Benutzung nicht in Betracht kommt, wenn bei einer aus mehreren teils beschreibenden, teils schutzbegründenden Elementen zusammengesetzten Marke gerade die schutzbegründenden Elemente nicht benutzt werden (BGH GRUR 1999, 498, 499 - Achterdiek; vgl. auch BPatG GRUR 2006, 768, 770 - ARTIST(E)).
  • BPatG, 27.09.2012 - 30 W (pat) 87/10

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr der Wortmarken

    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass eine rechtserhaltende Benutzung nicht in Betracht kommt, wenn bei einer aus mehreren teils beschreibenden, teils schutzbegründenden Elementen zusammengesetzten Marke gerade die schutzbegründenden Elemente nicht benutzt werden (BGH GRUR 1999, 498, 499 - Achterdiek; vgl. auch BPatG GRUR 2006, 768, 770 - ARTIST(E)).
  • LG München I, 18.11.2022 - 3 HKO 1918/22

    Unzulässige Werbung für ein Kaugummi zur Verringerung der Ansteckungsrisiken mit

    Vielmehr ist grundsätzlich auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (BGH GRUR 2006, 768).
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