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   BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04   

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BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04 (https://dejure.org/2005,29133)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04 (https://dejure.org/2005,29133)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 27 W (pat) 246/04 (https://dejure.org/2005,29133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Hierzu gehören in erster Linie die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei diese Faktoren derart in Wechselbeziehung zueinander stehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR Int. 1998, 875, Tz. 17, 18 - Canon; GRUR Int. 1999, 734 Tz. 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH a.a.O. - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Hierzu gehören in erster Linie die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei diese Faktoren derart in Wechselbeziehung zueinander stehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR Int. 1998, 875, Tz. 17, 18 - Canon; GRUR Int. 1999, 734 Tz. 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • BPatG, 24.05.2005 - 27 W (pat) 242/04
    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Insofern ist von einer Ähnlichkeit zu "Modeaccessoires" auszugehen (enger noch BPatG, Beschl. v. 24. Mai 2005, 27 W (pat) 242/04 - ROSSI/Rossi zu Bekleidung/Schuhe und Sonnenschirme/Regenschirme/Stöcke.
  • BPatG, 11.12.2003 - 33 W (pat) 274/02
    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Der durch die Widerspruchsmarke geschützten Ware "Bekleidungsstücke" sind die "Webstoffe" der jüngeren Marke als Ausgangsmaterial für Bekleidungsstücke im mittleren Grade ähnlich (so schon BPatG, 27 W (pat) 369/94 - REMO München/ Breno; ebenso 33 W (pat) 274/02 - EB/E.B. Company; vgl. auch Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl.), was allgemein für Waren verschiedener Fertigungsstufen gilt, soweit die Vorprodukte - wie hier - als wesensbestimmend für das fertige Produkt anzusehen sind (vgl. BGH a.a.O. - Bayer/BeiChem BPatG, BPatG, Beschl. v. 30. August 2005, 27 W (pat) 224/04 - cotto.nino/cottonita; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 483).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/ BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA).
  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 224/04
    Auszug aus BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Der durch die Widerspruchsmarke geschützten Ware "Bekleidungsstücke" sind die "Webstoffe" der jüngeren Marke als Ausgangsmaterial für Bekleidungsstücke im mittleren Grade ähnlich (so schon BPatG, 27 W (pat) 369/94 - REMO München/ Breno; ebenso 33 W (pat) 274/02 - EB/E.B. Company; vgl. auch Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl.), was allgemein für Waren verschiedener Fertigungsstufen gilt, soweit die Vorprodukte - wie hier - als wesensbestimmend für das fertige Produkt anzusehen sind (vgl. BGH a.a.O. - Bayer/BeiChem BPatG, BPatG, Beschl. v. 30. August 2005, 27 W (pat) 224/04 - cotto.nino/cottonita; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 483).
  • BPatG, 17.02.2004 - 27 W (pat) 151/02
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuG, 13.12.2004 - T-8/03

    El Corte Inglés / OHMI - Pucci (EMILIO PUCCI) - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke

  • BPatG, 12.08.1997 - 27 W (pat) 154/96
  • BPatG, 28.10.1997 - 27 W (pat) 369/94
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 20.12.2019 - 29 W (pat) 608/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "WE.RE/WE (Unionswortmarke)/WE (IR-Wort-Bild-Marke)"

    Die in Klasse 18 enthaltenen "Sattlerwaren" der jüngeren Marke sind ähnlich zu "Taschen" der Widerspruchsmarke (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.11.2005, 27 W (pat) 246/04 Rn. 31 - NORDSTURM/NORDSTROM).
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