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BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05 |
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- BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Deshalb sei der Verkehr daran gewöhnt, darin einen Herkunftshinweis zu sehen, worauf auch das BPatG in der Entscheidung 29 W (pat) 357/00 SaarEnergie abgestellt habe.Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung BPatG 29 W (pat) 357/00 "Saar-Energie" besitzt für den vorliegenden Fall keine Relevanz, da - abgesehen von einer dort gegebenen gänzlichen Übereinstimmung mit der branchenspezifischen Bezeichnungspraxis - in jener Entscheidung maßgeblich auch darauf abgestellt wurde, dass mit der Wortkombination aufgrund abweichender Begrifflichkeiten keine verkehrswesentlichen Eigenschaften der betreffenden Dienstleistungen beschrieben werden; während vorliegend eine beschreibende Angabe zu bejahen ist.
- EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Auch die Kombination beider Bestandteile geht als bloße Aneinanderreihung klar beschreibender Elemente über einen beschreibenden Sinngehalt nicht hinaus (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678, 679 - Postkantoor).
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Auch die Kombination beider Bestandteile geht als bloße Aneinanderreihung klar beschreibender Elemente über einen beschreibenden Sinngehalt nicht hinaus (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678, 679 - Postkantoor). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips). - BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Der Bestandteil "Main" (= rechter Nebenfluss des Rheins) bezeichnet einen der bekanntesten Flüsse Deutschlands und stellt gleichzeitig als Gebietsbezeichnung eine geografische Herkunftsangabe bezüglich der beanspruchten Dienstleistungen dar (vgl. BPatG 29 W (pat) 251/02 - Isar Anzeiger). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).