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   BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09   

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https://dejure.org/2010,26141
BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09 (https://dejure.org/2010,26141)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09 (https://dejure.org/2010,26141)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2010 - 25 W (pat) 195/09 (https://dejure.org/2010,26141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarze Eulen" - Freihaltungsbedürfnis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Schwarze Eulen" sind keine Goldbären - Keine Schutzfähigkeit als Marke für Süßwaren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "Schwarze Eule" keine schutzfähige Wortmarke für Süßigkeiten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarze Eulen" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarze Eulen" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor; GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftige beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor; GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).

  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09
    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Tz. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Tz. 98 - Postkantoor; GRUR Int. 2008, 851, Tz. 46 - THE COFFEE STORE).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.11.2010 - 25 W (pat) 195/09
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Die wörtliche Benennung der dekorativen Ausgestaltung der Ware ist dann als unmittelbar beschreibende Angabe zu beurteilen, wenn das betreffende Ausstattungsmerkmal eine wesensbestimmende oder zumindest wichtige Eigenschaft der Waren verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.01.2013, 26 W (pat) 503/12 - Margerite; BPatG a.a.O. - Froschkönig; Beschluss vom 04.11.2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen; Beschluss vom 03.06.2003, 24 W (pat) 130/02 - DARK BLUE); dies ist im vorliegenden Produktbereich der Fall.
  • BPatG, 07.05.2014 - 29 W (pat) 74/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Elfenreich" - Freihaltungsbedürfnis -

    Diese kann darin bestehen, dass ein wörtlich benanntes Ausstattungsmerkmal wesensbestimmende oder zumindest wichtige Eigenschaften der Waren verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 16.01.2013, 26 W (pat) 503/12 - Margerite; BPatG a.a.O. - Froschkönig; Beschluss vom 04.11.2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen), was für den hier relevanten Warensektor - wie oben erläutert - zu bejahen ist.
  • BPatG, 07.06.2021 - 29 W (pat) 1/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANTLER" - zur Eintragungsfähigkeit von Dekor- und

    Die wörtliche Benennung der dekorativen Ausgestaltung der Ware ist deshalb als unmittelbar beschreibende Angabe zu beurteilen, weil das betreffende Ausstattungsmerkmal eine wesensbestimmende oder zumindest wichtige Eigenschaft der Waren verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.01.2013, 26 W (pat) 503/12 - Margerite; BPatG a.a.O. - Froschkönig; Beschluss vom 04.11.2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen; Beschluss vom 03.06.2003, 24 W (pat) 130/02 - DARK BLUE).
  • BPatG, 09.05.2017 - 28 W (pat) 532/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIBEUTER" - Unterscheidungskraft - kein

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Angabe diesbezüglich als Hinweis auf die Form der Ware bzw. der Verpackung (vgl. zu Zuckerwaren, BPatG, Beschluss vom 29. November 2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen) oder auf ein die Warengestaltung bestimmendes Motiv in Betracht kommt (vgl. zu Schokoladenwaren, BPatG, Beschluss vom 13. September 2016, 24 W (pat) 565/16 - EMOJIS).
  • BPatG, 13.09.2016 - 24 W (pat) 565/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMOJIS" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Der Produktbereich der Zucker- und Schokoladenwaren ist anerkanntermaßen (vgl. BPatG, Beschl. vom 29. November 2010 - 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen; Beschluss vom 26. November 2015 - 25 W (pat) 20/13 -, Taschengeld - verfügbar in PAVIS PROMA) durch eine überaus große Formen-, Gestaltungs- und Farbenvielfalt geprägt.
  • BPatG, 02.08.2016 - 24 W (pat) 35/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRITTEN" - keine Unterscheidungskraft -

    Entsprechende Bezeichnungen sind daher geeignet, die Form und damit die Beschaffenheit der Waren anzugeben (vgl. BPatG, Beschl. vom 29. November 2010 - 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen, verfügbar in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 18.01.2018 - 28 W (pat) 12/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "BRATWURST STERN" - Unterscheidungskraft - kein

    Dies ist dann der Fall, wenn die benannte Warenform, wie etwa von Schokoladen- oder Zuckerwaren, eine wesentliche oder jedenfalls wichtige Produkteigenschaft verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. November 2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen; Beschluss vom 2. August 2016 - 24 W (pat) 35/16 - FRITTEN; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 8, Rdnr. 543 f.).
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