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   BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08 (EU)   

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BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08 (EU) (https://dejure.org/2011,47069)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2011 - 3 Ni 44/08 (EU) (https://dejure.org/2011,47069)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2011 - 3 Ni 44/08 (EU) (https://dejure.org/2011,47069)
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  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    In diesem Zusammenhang ist der Beklagten zwar zuzustimmen, dass es ausgehend von N6 zur Lösung dieser in der Streitpatentschrift geschilderten Probleme verschiedene Lösungswege gibt (vgl BGH GRUR 2010, 123 Tz. 50, 51 - Escitalopram).

    Dieses Merkmal ist damit in den dem Streitpatent zugrunde liegenden Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig offenbart (vgl BGH GRUR 2009, 382 Tz. 25, 29 - Olanzapin, GRUR 2010, 123 Tz. 31, 32 - Escitalopram).

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    Basis für eine von der Beklagten so bezeichnete "Zwischenoffenbarung" der zusätzlichen Merkmale der Hilfsanträge 1, 11 und III, wie die Beklagte unter Verweis auf BGH GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II und BGH GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II geltend macht, können die Angaben in der Streitpatentschrift nicht bilden, nachdem eine allgemeine Offenbarung für eine bestimmte Ausführungsform - den Anolyten oder die Anode - im Sinne dieser BGH-Rechtsprechung dem Streitpatent nicht zu entnehmen ist.
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    Basis für eine von der Beklagten so bezeichnete "Zwischenoffenbarung" der zusätzlichen Merkmale der Hilfsanträge 1, 11 und III, wie die Beklagte unter Verweis auf BGH GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II und BGH GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II geltend macht, können die Angaben in der Streitpatentschrift nicht bilden, nachdem eine allgemeine Offenbarung für eine bestimmte Ausführungsform - den Anolyten oder die Anode - im Sinne dieser BGH-Rechtsprechung dem Streitpatent nicht zu entnehmen ist.
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    Dieses Merkmal ist damit in den dem Streitpatent zugrunde liegenden Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig offenbart (vgl BGH GRUR 2009, 382 Tz. 25, 29 - Olanzapin, GRUR 2010, 123 Tz. 31, 32 - Escitalopram).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    Die Ausführbarkeit einer Erfindung wird nicht durch Unvollkommenheiten, wie gelegentliche Fehlschläge, Ausreißer bei der Nacharbeitung oder die Notwendigkeit von Versuchen oder die Erforderlichkeit taugliche von untauglichen Varianten zu unterscheiden, beeinträchtigt (vgl Streitpatentschrift Abs. [0017] i. V. m. Fig.; BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; Schulte PatG, 8. Aufl., § 34 Rn. 369).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 29.11.2011 - 3 Ni 44/08
    Soweit das Streitpatent über die Fassung der mit dem Hauptantrag zulässigerweise vorgenommenen Beschränkung hinausgeht, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 404, 405 - Carvedilol II).
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