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   BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12   

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https://dejure.org/2012,42345
BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12 (https://dejure.org/2012,42345)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12 (https://dejure.org/2012,42345)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2012 - 25 W (pat) 23/12 (https://dejure.org/2012,42345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Stevi-Cola" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter der Marke "Stevi-Cola" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klasse 30

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Stevi-Cola" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 16.10.1997 - 25 W (pat) 15/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei aus Indikationsangabe und

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Kombinationen aus einer beschreibenden Angabe und der Abkürzung eines pharmazeutischen Wirkstoffs, die der Verkehr als solche erfasse, seien im Bereich der Arzneimittel als nicht unterscheidungskräftig erachtet worden (z.B. "Schmerz-ASS", BPatG GRUR 1998, 577).

    Ferner ist die von der Löschungsantragstellerin ebenfalls genannte Senatsentscheidung GRUR 1998, 577 - Schmerz-ASS mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil es sich bei der Bezeichnung "ASS" um die allgemein gebräuchliche Abkürzung für den Wirkstoff "Acetylsalicylsäure" handelte.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17- FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Gleichwohl ist auch hier zu berücksichtigen, dass sogar in diesem von dem hier maßgeblichen Warenbereich abweichenden, sehr speziellen Bereich der Arzneimittelmarken solche "Abkürzungen" von der Rechtsprechung regelmäßig nicht mit der vollständigen Wirkstoffbezeichnung gleichgesetzt werden (vgl. z.B. bezüglich der Bezeichnung "Panto" für den Wirkstoff "Pantoprazol": BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal), wobei der Senat entsprechenden Abwandlungen dann nur einen geringen Schutzumfang einräumt (vgl. die Senatsentscheidung GRUR 2012, 67 Panprazol/ Pantozol).
  • BPatG, 17.03.2011 - 25 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Panprazol/PANTOZOL" - eingeschränkter Schutzumfang

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Gleichwohl ist auch hier zu berücksichtigen, dass sogar in diesem von dem hier maßgeblichen Warenbereich abweichenden, sehr speziellen Bereich der Arzneimittelmarken solche "Abkürzungen" von der Rechtsprechung regelmäßig nicht mit der vollständigen Wirkstoffbezeichnung gleichgesetzt werden (vgl. z.B. bezüglich der Bezeichnung "Panto" für den Wirkstoff "Pantoprazol": BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal), wobei der Senat entsprechenden Abwandlungen dann nur einen geringen Schutzumfang einräumt (vgl. die Senatsentscheidung GRUR 2012, 67 Panprazol/ Pantozol).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17- FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.11.2012 - 25 W (pat) 23/12
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
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