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   BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95   

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https://dejure.org/1998,4648
BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95 (https://dejure.org/1998,4648)
BPatG, Entscheidung vom 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95 (https://dejure.org/1998,4648)
BPatG, Entscheidung vom 29. Dezember 1998 - 25 W (pat) 42/95 (https://dejure.org/1998,4648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 § 23 § 83 Abs. 2
    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

    AC

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 743
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Der BGH habe in dem Urteil "ac-pharma" (GRUR 1992, 550 ) bereits entschieden, daß an den Buchstaben "AC" im pharmazeutischen Bereich ein Freihaltebedürfnis nicht bestehe.

    Bezüglich dieser Kombination hat auch der BGH im Rahmen einer Kollisionsentscheidung die Annahme einer relativ geringen Kennzeichnungskraft für rechtsfehlerfrei erachtet (GRUR 1992, 550 reSp "ac-pharma").

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Selbst ersichtlich widersprüchliche Entscheidungen im Eintragungsverfahren können der Anmelderin nach ständiger Rechtsprechung kein Recht auf Eintragung der angemeldeten Marke unter Gesichtspunkten wie Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung oder Ermessensreduzierung verschaffen (vgl zB BGH GRUR 1989, 420, 421 "KSÜD"; BGH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BPatGE 32, 5 "CREATION GROSS").
  • BGH, 22.05.1981 - I ZB 3/80

    Anmeldung des Warenzeichens "Insulin Semitard" - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Jedenfalls werden Fachleute, auf deren Kreis es insoweit maßgeblich ankommt (vgl BGH GRUR 1982, 49 "Insulin Semitard") in der angemeldeten Marke primär die Buchstabensymbole für bestimmte Vitamine sehen, da diese anders als viele sonstige Sachangaben in der Praxis der Werbung und Verpackungsgestaltung oftmals groß herausgestellt werden.
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Selbst ersichtlich widersprüchliche Entscheidungen im Eintragungsverfahren können der Anmelderin nach ständiger Rechtsprechung kein Recht auf Eintragung der angemeldeten Marke unter Gesichtspunkten wie Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung oder Ermessensreduzierung verschaffen (vgl zB BGH GRUR 1989, 420, 421 "KSÜD"; BGH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BPatGE 32, 5 "CREATION GROSS").
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Der Fall BGH GRUR 1993, 969 "Indorektal II" ist insoweit nicht vergleichbar, als "Indo..." nach den dortigen Feststellungen zwar ein mehrfach verwendetes Wortbildungselement, nicht aber für sich allein eine fachsprachlich festgelegte Abkürzung war.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    In diesem Zusammenhang darf die Erörterung der Frage, wie sie der Bundesgerichtshof zB in der "BONUS"-Entscheidung (GRUR 1998, 465) vorgenommen hat, nicht dahin mißverstanden werden, daß Eintragungen unter Umständen um so unbedenklicher sein könnten, je offensichtlicher die warenbeschreibende Bedeutung der angemeldeten Bezeichnung ist.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Zwar begegnen Gruppen von zwei Buchstaben, die als Firmenbezeichnungen nicht ganz ungewöhnlich sind und deren Aussprache als Kurzwort hier zudem möglich ist, wenn sie vielleicht auch eher fern liegt, nicht denselben Bedenken wie dies weitgehend bei Einzelbuchstaben oder einzelnen Ziffern der Fall ist (zu letzteren vgl BGH GRUR 1995, 732 "Füllkörper").
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Allerdings kann Mehrdeutigkeit nach der Rechtsprechung ein Indiz gegen das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses sein (vgl BGH GRUR 1995, 269 "U-KEY"; BGH GRUR 1997, 627 "a la carte").
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Allerdings kann Mehrdeutigkeit nach der Rechtsprechung ein Indiz gegen das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses sein (vgl BGH GRUR 1995, 269 "U-KEY"; BGH GRUR 1997, 627 "a la carte").
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 29.12.1998 - 25 W (pat) 42/95
    Schließlich kann auch der Gesichtspunkt, der Verkehr ordne eine mehrdeutige Abkürzung in Ermangelung einer klaren Aussage eher nicht als beschreibend ein (vgl BGH GRUR 1997, 468 "NetCom"), keine uneingeschränkte Gültigkeit beanspruchen.
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Die hiergegen erhobene Beschwerde ist erfolglos geblieben (BPatG GRUR 1999, 743).
  • BPatG, 13.12.2001 - 25 W (pat) 169/01
    Andernfalls wäre es möglich, ein für bestimmte Dienstleistungen oder Waren bzw Dienstleistungs-/Warenbereiche bestehendes Eintragungshindernis dadurch zu umgehen, dass in das Verzeichnis ein entsprechend weit gefasster Waren-/Dienstleistungsbegriff aufgenommen und dadurch eine Mehrdeutigkeit erzeugt wird, welche aber hinsichtlich konkreter Einzelwaren und -dienstleistungen gerade nicht besteht (vgl auch BPatG GRUR 1999, 743, 745 - AC; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 100).
  • BPatG, 23.06.2008 - 30 W (pat) 85/06
    Anhaltspunkte für beschreibende Anklänge der Buchstabenkombination oder eine Verminderung des Schutzumfangs sind nicht ersichtlich (vgl. 25 W (pat) 42/95 - AC).
  • BPatG, 13.10.2003 - 30 W (pat) 189/02
    Je größer der Oberbegriff ist, desto eher ist vielmehr ein Freihaltebedürfnis daran zu bejahen (vgl BPatG GRUR 1999, 743 - AC; bestätigt durch BGH GRUR 2002, 261 - AC).
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 8/01
    Die aus Kürzeln gebildete Wortneuschöpfung weist vielmehr eine begriffliche Unschärfe auf, die der Annahme eines Freihaltungsinteresses der Mitbewerber entgegensteht (vgl Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 100 und 142; HABM GRUR 1999, 1084, 1085 - HYPERLITE; vgl auch BPatG GRUR 1999, 743, 745 - AC; BPatG GRUR 1999, 330, 331 - CT).
  • BPatG, 03.05.2001 - 25 W (pat) 118/01
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Bestandteile für sich genommen in Bezug auf die jeweils angemeldeten Waren und Dienstleistungen eine hinreichend konkrete Bestimmtheit als beschreibende Angaben verkörpern und sich als Sachhinweise eignen, insbesondere auch ohne weiteres als eine eindeutige und unmißverständliche Sachangabe erfaßbar sind oder - wie die Anmelderin ausgeführt hat - bereits eine Mehrdeutigkeit bzw Unschärfe aufweisen, die der Annahme eines Freihaltungsinteresses der Mitbewerber entgegensteht (vgl Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 100 und 142; HABM GRUR 1999, 1084, 1085 - HYPERLITE; vgl auch BPatG GRUR 1999, 743, 745 - AC; BPatG GRUR 1999, 330, 331 - CT).
  • BPatG, 03.05.2000 - 33 W (pat) 215/99
    Abkürzungen - insbesondere in Form einer Folge von Einzelbuchstaben - rechtfertigen bei der Prüfung der Schutzfähigkeit jedoch keine anderen Beurteilungsgrundsätze als bei sonstigen Wortmarken (vgl zB BGH GRUR 1995, 269 f - U-KEY; BGH GRUR 1995, 408 ff - PROTECH; BPatGE 39, 55, 57 ff - M; BPatG GRUR 1999, 330 f - CT; BPatG GRUR 1999, 743, 744 ff - AC; BPatG GRUR 1999, 999 f - K50; BPatG GRUR 1999, 1000 f - D-205; Beschluß des Senats vom 19. Februar 1999 - 33 W (pat) 275/98 - BPR).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 520/04
    Deswegen kann sich die Schutzfähigkeit nicht aus Merkmalen ergeben, die dem angemeldeten Zeichen nicht zu entnehmen sind (vgl. BGH GRUR 2011, 65 Rn. 17 - Buchstabe T mit Strich; BPatG GRUR 1999, 743, 745 - AC; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rn. 23).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 520/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bucheinband mit umlaufendem Streifen nebst feiner

    Deswegen kann sich die Schutzfähigkeit nicht aus Merkmalen ergeben, die dem angemeldeten Zeichen nicht zu entnehmen sind (vgl. BGH GRUR 2011, 65 Rn. 17 - Buchstabe T mit Strich; BPatG GRUR 1999, 743, 745 - AC; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rn. 23).
  • BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00
    Anders mag das bei Buchstabenfolgen, wie zB "AC" bei pharmazeutischen Produkten sein, denn in der Pharmazie haben diese Buchstaben vor allem eine Bedeutung als Benennung der Vitamine und sind den dort beteiligten Verkehrskreisen als deren schlagwortartige Hervorhebung bekannt (BPatGE 41, 36).
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