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   BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04   

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https://dejure.org/2006,31168
BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04 (https://dejure.org/2006,31168)
BPatG, Entscheidung vom 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04 (https://dejure.org/2006,31168)
BPatG, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 25 W (pat) 128/04 (https://dejure.org/2006,31168)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Dies wäre zum einen dann der Fall, wenn dem Bestandteil "OMEGA" innerhalb des angegriffenen Kennzeichens neben den weiteren Bestandteilen eine selbständig kennzeichnende Stellung beigemessen werden könnte (vgl. BGH WRP 2006, 1227 - Malteserkreuz im Anschluss an EuGH GRUR 2005, 1042- Thomson Life), wobei es insoweit nicht darauf ankommt, ob dieser Bestandteil das Zeichen prägt, sondern ob der Verkehr darin ein selbständiges Kennzeichen z. B. im Sinne von Erst- und Zweitmarke erkennt.
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Denn auch wenn man dem Bestandteil "OMEGA" eine eng zu bemessende Kennzeichnungskraft zubilligt, wird der Verkehr in solchen zumindest kennzeichnungsschwachen und auch von Mitbewerbern verwendeten beschreibenden Begriffen kein den Gesamteindruck der Marke prägendes Element erkennen, sondern insoweit auch den übrigen Wort- und/oder Bildbestandteilen - insbesondere der stilisierten Herz-Darstellung - eine den Gesamteindruck der Marke zumindest mitprägende Funktion beimessen (vgl. BPatG, GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL; OLG München, MarkenR 2005, 149, 153).
  • BPatG, 20.02.2006 - 30 W (pat) 318/03
    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Ob angesichts dieses für den Verkehr ohne weiteres erkennbaren beschreibenden Bedeutungsgehalts von "OMEGA" von einer Schutzunfähigkeit dieses Begriffs ausgegangen werden muss mit der Folge, dass ihr Schutzumfang auf einen durch die Eintragung begründeten Identitätsschutz beschränkt wäre (vgl. BGH MarkenR 2003, 388 - AntiVir/AntiVirus) - was das BPatG in einer für vergleichbare Waren und Dienstleistungen eingetragenen Omega-Wortmarke für den hier allerdings nicht maßgeblichen Zeitpunkt der Eintragung dieser Marke im Jahre 2001 abgelehnt hat (vgl. PAVIS PROMA 30 W (pat) 318/03 v. 20.02.2006), wobei es hingegen in einer aktuellen Entscheidung der vergleichbar als Abkürzung bzw. Kurzwort für "Aminosäuren" angemeldeten Bezeichnung "Amino" die erforderliche Unterscheidungskraft abgesprochen hat (vgl. PAVIS PROMA 30 W (pat) 308/03 - AMINO) -, kann indes offen bleiben.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Angesichts dieser Umstände werden dann aber nicht nur für Fachleute, sondern auch erhebliche Teile des allgemeinen Verkehrs - wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL), - den Begriff "Omega" in Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren als allgemeinen Ober- bzw. Sammelbegriff für sämtliche Omegafettsäuren verstehen vergleichbar dem Begriff "Vitamin", welcher ebenfalls ohne weiteren konkretisierenden Zusatz wie z. B. "A", "B" usw. kein bestimmtes Vitamin bezeichnet, jedoch vom Verkehr als beschreibender Begriff für sämtliche Vitamine verstanden wird.
  • BPatG, 10.07.2006 - 30 W (pat) 308/03
    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Ob angesichts dieses für den Verkehr ohne weiteres erkennbaren beschreibenden Bedeutungsgehalts von "OMEGA" von einer Schutzunfähigkeit dieses Begriffs ausgegangen werden muss mit der Folge, dass ihr Schutzumfang auf einen durch die Eintragung begründeten Identitätsschutz beschränkt wäre (vgl. BGH MarkenR 2003, 388 - AntiVir/AntiVirus) - was das BPatG in einer für vergleichbare Waren und Dienstleistungen eingetragenen Omega-Wortmarke für den hier allerdings nicht maßgeblichen Zeitpunkt der Eintragung dieser Marke im Jahre 2001 abgelehnt hat (vgl. PAVIS PROMA 30 W (pat) 318/03 v. 20.02.2006), wobei es hingegen in einer aktuellen Entscheidung der vergleichbar als Abkürzung bzw. Kurzwort für "Aminosäuren" angemeldeten Bezeichnung "Amino" die erforderliche Unterscheidungskraft abgesprochen hat (vgl. PAVIS PROMA 30 W (pat) 308/03 - AMINO) -, kann indes offen bleiben.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Daneben könnte "Omega" innerhalb der angegriffenen Marke dann noch selbstständig kollisionsbegründend wirken, wenn diesem Bestandteil eine den Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägende Kennzeichnungskraft zukäme und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurückträten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden könnten (sog. Prägetheorie, ständige Rspr. des BGH, zuletzt GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/ Il Portone).
  • BPatG, 03.07.2002 - 28 W (pat) 145/01
    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Soweit der 28. Senat des BPatG in einer Entscheidung vom 3. Juli 2002 festgestellt hat, dass "Omega" nicht mit "Omega-3-Fettsäure" gleichgesetzt werden könne (vgl. PAVIS PROMA 28 W (pat) 145/01 - OMEGA/OMEGA), ist zu beachten, dass es dort um verschiedene für die Widerspruchsmarke eingetragene Lebensmittel ging.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Angesichts dieser Umstände werden dann aber nicht nur für Fachleute, sondern auch erhebliche Teile des allgemeinen Verkehrs - wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als bei vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL), - den Begriff "Omega" in Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren als allgemeinen Ober- bzw. Sammelbegriff für sämtliche Omegafettsäuren verstehen vergleichbar dem Begriff "Vitamin", welcher ebenfalls ohne weiteren konkretisierenden Zusatz wie z. B. "A", "B" usw. kein bestimmtes Vitamin bezeichnet, jedoch vom Verkehr als beschreibender Begriff für sämtliche Vitamine verstanden wird.
  • OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Bestandteils "MONEY" im Titel einer

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Denn auch wenn man dem Bestandteil "OMEGA" eine eng zu bemessende Kennzeichnungskraft zubilligt, wird der Verkehr in solchen zumindest kennzeichnungsschwachen und auch von Mitbewerbern verwendeten beschreibenden Begriffen kein den Gesamteindruck der Marke prägendes Element erkennen, sondern insoweit auch den übrigen Wort- und/oder Bildbestandteilen - insbesondere der stilisierten Herz-Darstellung - eine den Gesamteindruck der Marke zumindest mitprägende Funktion beimessen (vgl. BPatG, GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL; OLG München, MarkenR 2005, 149, 153).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Dies wäre zum einen dann der Fall, wenn dem Bestandteil "OMEGA" innerhalb des angegriffenen Kennzeichens neben den weiteren Bestandteilen eine selbständig kennzeichnende Stellung beigemessen werden könnte (vgl. BGH WRP 2006, 1227 - Malteserkreuz im Anschluss an EuGH GRUR 2005, 1042- Thomson Life), wobei es insoweit nicht darauf ankommt, ob dieser Bestandteil das Zeichen prägt, sondern ob der Verkehr darin ein selbständiges Kennzeichen z. B. im Sinne von Erst- und Zweitmarke erkennt.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BPatG, 18.08.2010 - 28 W (pat) 122/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "omega-fit" - fehlende

    Zu dieser Verkehrsübung und zur Löschungsreife von "Omega" verweist die Antragstellerin auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts (Aktenzeichen 25 W (pat) 128/04 vom 29. Dezember 2006 sowie Aktenzeichen 32 W (pat) 239/02 vom 3. September 2003).

    Der Beschluss des 25. Senats (Aktenzeichen 25 W (pat) 128/04) vom 9. November 2006 betrifft die Beurteilung des Schutzumfangs einer älteren Bezeichnung "Omega" für Waren der Klasse 5 in einem Widerspruchsverfahren.

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