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   BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05   

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BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05 (https://dejure.org/2008,32147)
BPatG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05 (https://dejure.org/2008,32147)
BPatG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 29 W (pat) 47/05 (https://dejure.org/2008,32147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne Weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne Weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Entsprechendes gilt auch für Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe zu diesen ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch unmittelbar hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 - BuchPartner).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Ergänzend ist aber darauf hinzuweisen, dass ausländische Voreintragen fremdsprachiger Zeichen allenfalls eine Indizwirkung entfalten können, wenn die Voreintragung in einem Land erfolgt ist, in dem die betreffende Fremdsprache Landessprache ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 63; BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Ergänzend ist aber darauf hinzuweisen, dass ausländische Voreintragen fremdsprachiger Zeichen allenfalls eine Indizwirkung entfalten können, wenn die Voreintragung in einem Land erfolgt ist, in dem die betreffende Fremdsprache Landessprache ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 63; BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Ergänzend ist aber darauf hinzuweisen, dass ausländische Voreintragen fremdsprachiger Zeichen allenfalls eine Indizwirkung entfalten können, wenn die Voreintragung in einem Land erfolgt ist, in dem die betreffende Fremdsprache Landessprache ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 63; BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Ergänzend ist aber darauf hinzuweisen, dass ausländische Voreintragen fremdsprachiger Zeichen allenfalls eine Indizwirkung entfalten können, wenn die Voreintragung in einem Land erfolgt ist, in dem die betreffende Fremdsprache Landessprache ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 63; BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 29 W (pat) 47/05
    Entsprechendes gilt auch für Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe zu diesen ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch unmittelbar hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 - BuchPartner).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

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