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   BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11 (EP)   

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BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11 (EP) (https://dejure.org/2014,1456)
BPatG, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 Ni 38/11 (EP) (https://dejure.org/2014,1456)
BPatG, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 Ni 38/11 (EP) (https://dejure.org/2014,1456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nitrid-Halbleiterlaser-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur Frage der unzulässigen Erweiterung bei Kombination beliebiger Abschnitte einer Patentschrift

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nitrid-Halbleiterlaser-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur Frage der unzulässigen Erweiterung bei Kombination beliebiger Abschnitte einer Patentschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nitrid-Halbleiterlaser-Vorrichtung (europäisches Patent)" - zur Frage der unzulässigen Erweiterung bei Kombination beliebiger Abschnitte einer Patentschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass der Senat weder aufgrund der Offenbarung des Streitpatents noch der eingehenden Erörterung mit den Parteien im Hinblick auf die aufgenommenen Merkmale M6-M7 in der danach maßgeblichen Gesamtheit aller Merkmale mehr als eine bloße Aggregation von Merkmalen erkennen kann und keine für eine erfinderische Qualität sprechende Kombinationseffekte bzw. synergistischen Effekte (BGH Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I), d.h. eine Lehre bei welcher die Einzelmerkmale sich gegenseitig beeinflussen, fördern und ergänzen auf das Ziel hin wirken und durch das funktionale Zusammenwirken sich eine über die bloße Addition hinausgehende Wirkung einstellt (hierzu Senat BPatG, Urt. v. 1.12.2010 - 4 Ni 60/09 (EU)).

    Selbst hierauf kommt es aber letztlich nicht an, da selbst ein unterstellter zusätzlicher, unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination nicht zu begründen vermag, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik aus anderen Gründen - wie dargelegt - bereits nahegelegt war (st. Rspr., BGH Urt. v. 15.4.2010, Xa ZR 28/08 = GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urt. v. 10.9.2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).

  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Hierfür ist es aber stets erforderlich, dass der neue Vortrag tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; BPatG, Urt. v. 15.1.2013 - 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; BPatG Urt. v. 15.11.2011 - 3 Ni 27/10; BPatG Urt. v. 29.11.2012 - 10 Ni 4/11 (EP); vgl. auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315).

    Letztlich kann die Frage der unzulässigen Erweiterung der Anmeldung und damit die Zulässigkeit der Änderungen jedoch dahingestellt bleiben, da bereits Patentanspruch 1 weder in der Fassung des Hauptantrages noch in derjenigen der Hilfsanträge erfinderisch ist und die Beklagte ausdrücklich aufgrund ihrer Erklärung in der mündlichen Verhandlung, dass es keiner Erörterung der weiteren Untersprüche der jeweiligen Anspruchsfassungen bedürfe, einzelne weitere Patentansprüche der jeweiligen Fassungen nach Haupt- und Hilfsanträgen nicht isoliert verteidigt hat, so dass es insoweit auch keiner eigenständigen Prüfung bedurfte (vgl. Senat Urt. 4 Ni 13/11 Urt. v. 15.1.2013 - Dichtungsring).

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Denn zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, auch nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist (BGH, Urt. v. 08.07.2010, Xa ZR 124/07 - GRUR 2010, 910 - Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument m. w. N.; Busse/Keukenschrijver, a. a. O., § 38 Rn. 18).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Entscheidend ist vielmehr, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 22.12.2009, X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Selbst hierauf kommt es aber letztlich nicht an, da selbst ein unterstellter zusätzlicher, unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination nicht zu begründen vermag, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik aus anderen Gründen - wie dargelegt - bereits nahegelegt war (st. Rspr., BGH Urt. v. 15.4.2010, Xa ZR 28/08 = GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urt. v. 10.9.2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Selbst hierauf kommt es aber letztlich nicht an, da selbst ein unterstellter zusätzlicher, unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination nicht zu begründen vermag, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik aus anderen Gründen - wie dargelegt - bereits nahegelegt war (st. Rspr., BGH Urt. v. 15.4.2010, Xa ZR 28/08 = GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urt. v. 10.9.2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).
  • BPatG, 01.12.2010 - 4 Ni 60/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "elektrische Verbindungsvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass der Senat weder aufgrund der Offenbarung des Streitpatents noch der eingehenden Erörterung mit den Parteien im Hinblick auf die aufgenommenen Merkmale M6-M7 in der danach maßgeblichen Gesamtheit aller Merkmale mehr als eine bloße Aggregation von Merkmalen erkennen kann und keine für eine erfinderische Qualität sprechende Kombinationseffekte bzw. synergistischen Effekte (BGH Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I), d.h. eine Lehre bei welcher die Einzelmerkmale sich gegenseitig beeinflussen, fördern und ergänzen auf das Ziel hin wirken und durch das funktionale Zusammenwirken sich eine über die bloße Addition hinausgehende Wirkung einstellt (hierzu Senat BPatG, Urt. v. 1.12.2010 - 4 Ni 60/09 (EU)).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Das Streitpatent ist zunächst schon ohne Sachprüfung insoweit für nichtig zu erklären, als es über die von der Beklagten in zulässiger Weise nur noch beschränkt verteidigte Fassung gemäß Hauptantrag vom 24. Juni 2013 hinausgeht (BGH, Urt. v. 30.01.2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 - Rn. 7 - Betonstraßenfertiger; Urt. v. 14.09.2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektronisches Modul; BPatG, Urt. v. 29.04.2008 - 3 Ni 48/06 (EU), GRUR 2009, 46, 47 - Ionenaustauschverfahren; vgl. Benkard/Rogge, Patentgesetz, 10. Aufl., § 22 Rn. 50 m. w. N.; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 82 Rn. 90).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    Die Kombination muss dann allerdings in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11.09.2001, X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urt. v. 24.01.2012, X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 - Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; Urt. v. 14.08.2012, X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 - Rn. 32 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

    Auszug aus BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11
    (BGH, Urt. v. 19.12.2006 - X ZR 236/01, GRUR 2007, 404, 406 - Carvedilol II; Urt. v. 24.07.2012- X ZR 126/09 - Tz. 19 - Leflunomid).
  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

  • BPatG, 15.11.2011 - 3 Ni 27/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 29.11.2012 - 10 Ni 4/11
  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Insofern ist als ausreichende Entschuldigung angesehen worden, dass die geänderten Hilfsanträge durch ein Ergänzungsgutachten der Gegenseite und einen darauf ergangenen ergänzenden Hinweis des Gerichts veranlasst wurden (BPatG, Urteil vom 30. Januar 2014, 4 Ni 38/11 (EP), juris, Rn. 111).
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