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   BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03   

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BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03 (https://dejure.org/2004,29500)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03 (https://dejure.org/2004,29500)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2004 - 27 W (pat) 60/03 (https://dejure.org/2004,29500)
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  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03
    Auch wenn nicht jeder flüchtige Betrachter den Sinngehalt dieser relativ langen Wortkombination erfassen mag, wird doch ein erheblicher Teil der angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher, von denen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHé/TISSERAND; 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), bei der Betrachtung von "REDBULLSBAG" ohne weiteres erkennen, dass es sich um die Kombination des Phantasiebegriffs "REDBULL" mit dem zum einfachsten englischen Grundwortschatz gehörenden Wort "BAG" handelt, wobei das dem Bestandteil "REDBULLS" angefügte "S" den nächstliegenden Gedanken einer Genitivform hervorruft im Sinne von "REDBULLS Tasche" bzw "Tasche von REDBULL".
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03
    Auch wenn nicht jeder flüchtige Betrachter den Sinngehalt dieser relativ langen Wortkombination erfassen mag, wird doch ein erheblicher Teil der angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher, von denen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHé/TISSERAND; 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), bei der Betrachtung von "REDBULLSBAG" ohne weiteres erkennen, dass es sich um die Kombination des Phantasiebegriffs "REDBULL" mit dem zum einfachsten englischen Grundwortschatz gehörenden Wort "BAG" handelt, wobei das dem Bestandteil "REDBULLS" angefügte "S" den nächstliegenden Gedanken einer Genitivform hervorruft im Sinne von "REDBULLS Tasche" bzw "Tasche von REDBULL".
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03
    In Anbetracht der Identität der durch die Marken erfassten Waren und der normalen Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die aus dem originellen und sich leicht und nachhaltig einprägenden Begriff "Red Bull" besteht, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly - m.w.Nachw) in Wechselbeziehung dazu eines großen Abstands der Marken, um die Gefahr auszuschließen, dass das Publikum glauben könnte, die damit gekennzeichneten Waren stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich oder organisatorisch verbundenen Unternehmen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924, tz. 29, 30 - Canon).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03
    In Anbetracht der Identität der durch die Marken erfassten Waren und der normalen Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die aus dem originellen und sich leicht und nachhaltig einprägenden Begriff "Red Bull" besteht, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung (vgl BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly - m.w.Nachw) in Wechselbeziehung dazu eines großen Abstands der Marken, um die Gefahr auszuschließen, dass das Publikum glauben könnte, die damit gekennzeichneten Waren stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich oder organisatorisch verbundenen Unternehmen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924, tz. 29, 30 - Canon).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 60/03
    Auch wenn nicht jeder flüchtige Betrachter den Sinngehalt dieser relativ langen Wortkombination erfassen mag, wird doch ein erheblicher Teil der angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher, von denen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHé/TISSERAND; 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), bei der Betrachtung von "REDBULLSBAG" ohne weiteres erkennen, dass es sich um die Kombination des Phantasiebegriffs "REDBULL" mit dem zum einfachsten englischen Grundwortschatz gehörenden Wort "BAG" handelt, wobei das dem Bestandteil "REDBULLS" angefügte "S" den nächstliegenden Gedanken einer Genitivform hervorruft im Sinne von "REDBULLS Tasche" bzw "Tasche von REDBULL".
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