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   BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10   

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BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,14727)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,14727)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 24 W (pat) 41/10 (https://dejure.org/2011,14727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICELED" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einer als Marke angemeldeten Bezeichnung "OFFICELED" fehlt es zumindest an dem erforderlichen (Mindest-)Maß an Unterscheidungskraft; Bei einer als Marke angemeldeten Bezeichnung genügt ein gegebener enger beschreibender Bezug (hier: zwischen Leuchtmittel -LED- und Lampe) ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICELED" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICELED" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICELED" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 674, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die betreffenden Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Nr. 9 STREETBALL; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 BONUS).

    Die Eignung, Waren ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 674, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

    Die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, muss nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eingehend und umfassend sein, um einerseits ungerechtfertigte Markeneintragungen, andererseits unsubstantiierte Zurückweisungen zu verhindern (vgl. GRUR 2003, 604, Nr. 59 Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; MarkenR 2010, 378, Nr. 45, 46 Buchstabe alpha).

    Aber abgesehen davon, dass ein in jedem Fall rechtserheblicher Teil des Verkehrs die allgemein geläufige Aussprache mit den Einzelbuchstaben bevorzugen wird, ist bei der Beurteilung der (absoluten) Schutzfähigkeit eines Markenworts ohnehin in erster Linie auf das optische Erscheinungsbild d. h. die Frage, wie es gelesen, nicht, wie es gesprochen wird abzustellen (vgl. auch EuGH GRUR 2004, 674, Nr. 99 Postkantoor).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Zusammenschreibung sei nicht ungewöhnlich oder sprachunüblich (unter Hinweis auf die Entscheidungen des EuGH GRUR 2004, 146 DOUBLEMINT; GRUR 2004, 681 BIOMILD; GRUR 2008, 608 EUROHYPO).

    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 674, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 674, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).

    Die Eignung, Waren ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).

  • BPatG, 15.06.2010 - 24 W (pat) 96/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "printadvice" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Für einen englischen Muttersprachler mag die Zusammenziehung jedenfalls auf den ersten Blick eher ungewöhnlich erscheinen, für deutsche Verbraucher gilt diese Überlegung aber nicht, weil im Deutschen die Zusammenschreibung von Wörtern, auch solchen fremdsprachlicher Herkunft, sprachüblich ist (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 15.06.2010, 24 W (pat) 96/08 printadvice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Eignung, Waren ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2010, 935, Nr. 11 Die Vision; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 REICH UND SCHOEN).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die betreffenden Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Nr. 9 STREETBALL; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 BONUS).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Nr. 66, 67 EUROHYPO; GRUR 2006, 229, Nr. 27 BioID; GRUR Int. 2005, 135, Nr. 19 Maglite; GRUR 2004, 674, Nr. 34 Postkantoor; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 Die Vision; GRUR 2009, 952, Nr. 9 DeutschlandCard; GRUR 2006, 850, Nr. 18 FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 Cityservice).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel in Bezug auf die betriebliche Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1051 marktfrisch; GRUR 2005, 417 BerlinCard).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die betreffenden Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Nr. 9 STREETBALL; GRUR 2006, 850, Nr. 19 FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 BONUS).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHIP control" - keine Unterscheidungskraft

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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